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	<title>Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge</title>
	<link>http://www.buergerinitiative-dresden.de</link>
	<description>Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden</description>
	<pubDate>Sat, 08 May 2010 10:07:26 +0000</pubDate>
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		<title>Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 08:38:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt
Von Dr. Ernst Niemeier
Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes &#8216;Straße&#8217; äquivalent sein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt</h3>
<address>Von Dr. Ernst Niemeier</address>
<p>Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes &#8216;Straße&#8217; äquivalent sein, gleich sein. Diese Anforderung an die Beiträge ist Ausdruck des finanzwirtschaftlichen &#8216;Äquivalenzprinzips&#8217;, das neben dem &#8216;Leistungsfähigkeitsprinzip&#8217; eines der beiden Fundamentalprinzipien ist, die im öffentlichen Abgabensystem zu beachten sind. Diese Fundamentalprinzipien dienen der gerechten Belastung der Bürger und sind vom Staat und der Kommune zu beachten. Ihre Verletzung stellt grundsätzlich einen Verfassungsverstoß dar.</p>
<p>Im Falle des Straßenbaus ist für die Grundstückseigentümer dann ein konkreter und individuell zurechenbarer Vorteil erkennbar, wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird. In diesem Fall steigt durch die Erschließung, d. h. den Straßenbau der Wert des Grundstücks. Deshalb ist in diesem Fall ein Beitrag gerechtfertigt, der als Erschließungsbeitrag erhoben wird. Ob die übliche Höhe von 90 % angemessen ist, ist allerdings eine andere Frage.</p>
<p>Diese einmalige Wertsteigerung eines Grundstücks durch die Erschließung ist der einzige besondere Vorteil, den Grundstückseigentümer von einer Straße haben. Wenn eine Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es diesen oder einen anders gearteten besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer nicht. Grundstückseigentümer haben dann von der Straße keinen anderen Vorteil als alle anderen Nutzer der Straße. Das sich hinsichtlich der Beitragserhebung ergebende Problem besteht darin, dass ein besonderer Vorteil weder den Grundstückseigentümern noch den übrigen Nutzern konkret und individuell zugerechnet werden kann. Wenn der besondere Vorteil aber weder für die Grundstückseigentümer noch für die übrigen Nutzer bekannt ist, kann kein ihm gemäßer, kein äquivalenter Beitrag festgelegt und erhoben werden. Dann muss die öffentliche Leistung &#8216;Straße&#8217; wie im Falle aller anderen öffentlichen Leistungen, die dem einzelnen Bürger nicht zugerechnet werden können, aus Steuern bezahlt werden. Werden trotzdem Beiträge erhoben, ohne dass der notwendige Maßstab für ihre Bemessung bekannt ist, ist ihre Erhebung willkürlich.</p>
<p>Der Staat, die Kommune darf weder ein entsprechendes Gesetz noch eine solche Beitragssatzung erlassen, weil die Beitragserhebung das Ziel nicht erreichen kann, das mit Beiträgen verfolgt wird: die Äquivalenz von Vorteil und Beitrag. Mit der Zuwiderhandlung verstößt der Staat oder die Kommune dann gegen das sog. „Übermaßverbot”. Und er verstößt gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes:</p>
<p>gegen die Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG;<br />
denn die Straße würde weitgehend von Grundstückseigentümern bezahlt werden, während andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen;</p>
<p>würde gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verstoßen werden, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass allein Grundstückseigentümer für den Straßenbau zahlen; eine solche Rechtfertigung ergäbe sich nur, wenn ein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer bekannt wäre.</p>
<p>Diese klaren und logischen Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Beachtung der finanzwirtschaftlichen Fundamentalprinzipien werden von Finanzwissenschaftlern, die für die Gestaltung des öffentlichen Abgabensystems zuständigen Wissenschaftler, so gesehen. Sie werden auch von den Steuerrechtlern so gesehen, die für das Abgabenrecht zuständigen Wissenschaftler.</p>
<p>Wenn diese Zusammenhänge so klar sind, wenn der Verstoß gegen die Prinzipien des Abgabensystems und Abgabenrechts sogar Grundrechtsverstöße sind, warum vertreten dann Verwaltungsrechtler die Meinung, dass Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen?</p>
<p>Die Verwaltungsrechtler haben sich auf diesen Irrweg begeben, weil sie</p>
<p>erstens den Unterschied zwischen Straßenbau im Falle der Erschließung eines Baugebietes und dem Straßenbau im Falle der Erneuerung übersehen. Straßenbau ist für sie Straßenbau. Wenn im Erschließungsfall ein Beitrag erhoben werden darf (es wird ja nur eine Straße gebaut), dann muss der Grundstückseigentümer auch im Falle der Erneuerung der Straße (es wird ja nur eine Straße gebaut) einen Beitrag zahlen. Der grundlegende Unterschied beider Situationen wird übersehen: Im ersten Fall ist ein besonderer individueller Vorteil des Grundstückseigentümers bekannt - die Wertsteigerung des Grundstücks, im zweiten Fall ist ein solcher besonderer Vorteil nicht vorhanden und deshalb auch nicht individuell zurechenbar.</p>
<p>Der zweite Grund, der sie ihren Irrweg beschreiten lässt, liegt in der Unmöglichkeit, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu benennen. Die Verwaltungsrechtler sehen sehr wohl, dass die Kommunalabgabengesetze ausdrücklich verlangen, Beiträge gemäß den Vorteilen zu bemessen. Da es ihnen aber nicht gelingt, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu erkennen, behaupten sie einfach: Es kommt auf die individuellen Vorteile gar nicht an. Damit verwandeln die Oberverwaltungsgerichte, die eine solche Feststellung treffen, das Äquivalenzprinzip in sein Gegenteil: in ein Non-Äquivalenzprinzip.<br />
Oder sie arbeiten mit Leerformeln wie der, dass der Gebrauchswert des Grundstücks gesteigert werde, was immer man darunter zu verstehen hat. Wenn damit jedoch gemeint sein sollte, dass die Straße benutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen, so muss man einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorteil bereits mit dem Erschließungsbeitrag bezahlt worden ist. Zum anderen ist die Frage zu stellen, worin sich die Zielerreichung der Grundstückseigentümer von den Zielen und Zielerreichungen der übrigen Nutzer prinzipiell unterscheidet.</p>
<p>Die Verwaltungsrechtler missachten also das Äquivalenzprinzip. Und sie tun es ohne Skrupel, weil sie die grundlegende Bedeutung des Äquivalenzprinzips, seinen Verfassungsrang offenbar nicht erkennen. Sie erkennen nicht, dass ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip reine Willkür ist und Grundrechtsverstöße darstellt.</p>
<p>Diesen Verstoß gegen das Grundgesetz begehen aber nicht nur die Verwaltungsrichter mit ihrer bisherigen Rechtsprechung, wenn sie entgegen der Formulierung des einschlägigen Paragraphen eines Kommunalabgabengesetzes die Vorteilszurechnung einfach beiseite schieben. Diesen Verstoß beging auch schon der Gesetzgeber mit dem Erlass dieser Gesetze. Denn der einschlägige Paragraph, der die Bemessung der Beiträge nach den Vorteilen regelt, wendet sich nur an eine Gruppe von Nutzern der Straße: an die Grundstückseigentümer. Man kann aber Vorteile schon dann nicht konkret und individuell zurechnen, wenn man von vornherein einen großen Teil der Nutzer mit ihren Vorteilen von der Beitragsbelastung ausschließt.</p>
<p>Straßenbaubeiträge sind in der Regel willkürlich. Sie verstoßen gegen die Gleichbehandlung und den Eigentumsschutz. Straßenbaubeiträge müssen deshalb abgeschafft werden. Da Straßen von allen Bürgern benutzt werden oder benutzt werden können, müssen die Kosten aus allgemeinen Abgaben, aus Steuern finanziert werden.</p>
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		<title>Rundbrief der VBI</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 06:34:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Hallo, liebe Mitglieder, Freunde, Betroffene und Sympathisanten,
die Vereinigte Bürgerinitiative VBI hat eine nette Anzahl an Dankes-Mail für die ziemlich aufreibende Arbeit der vergangenen Jahre erhalten.
Die Freude darüber ist groß. Wir möchten jedoch den Dank an alle weiterreichen, die treu zur Stange gehalten haben, Betroffene ebenso wie Nichtbetroffene und Unterstützer. Und nicht zuletzt an alle, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hallo, liebe Mitglieder, Freunde, Betroffene und Sympathisanten,</strong></p>
<p>die Vereinigte Bürgerinitiative VBI hat eine nette Anzahl an Dankes-Mail für die ziemlich aufreibende Arbeit der vergangenen Jahre erhalten.</p>
<p>Die Freude darüber ist groß. Wir möchten jedoch den Dank an alle weiterreichen, die treu zur Stange gehalten haben, Betroffene ebenso wie Nichtbetroffene und Unterstützer. Und nicht zuletzt an alle, die bei der kräftigen Demo vor der Goldenen Pforte mitgeholfen haben.</p>
<p>Jetzt kommt die große logische Bitte: Bleiben Sie weiter solidarisch für alle, die bisher bezahlen mussten – wenn wir eng zusammenhalten, könnten wir auch diese Hürde nehmen.</p>
<p>Mit Zusammenhalt und Solidarität kann man gegen die sture Politik viel erreichen – was wir gemeinsam bewiesen haben und weiter versuchen wollen.</p>
<p>Doch auch die Rückzahlung ist nicht das letzte Ziel: Das geltende Sächsische Kommunalabgabengesetz muß – wie in Baden-Württemberg – geändert werden.<br />
Sonst kann es passieren, dass Sie trotz intakter Straße unter irgendeinem Vorwand (Beleuchtung, Belag) oder dass ihre Kinder wieder zahlen müssen.<br />
Denn die Straßenausbausatzung kann jederzeit wieder eingeführt werden, auch rückwirkend. Sicher sind wir nur, wenn das Kommunalabgabengesetz in Sachsen geändert wird.</p>
<p>Schicken Sie uns immer wieder Email-Adressen Ihrer interessierten Straßen-Mitbewohner, damit wir gemeinsam eine immer größer werden Kraft entwickeln können.</p>
<p>Mit solidarischen Grüßen</p>
<p>VBI - Vereinigte Bürgerinitiative<br />
Mitglied im Sprecherrat<br />
Hans Nerger</p>
<p>Telefon: 401 3774<br />
Telefax: 403 4853<br />
Funktel: 0173 843 5240<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@familienerger.de">info@familienerger.de</a></p>
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		<title>Erfolg der Bürgerinitiative!</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 21:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Medienspiegel]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch nicht gezahlte Straßenausbaubeiträge können nicht mehr eingetrieben werden

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Noch nicht gezahlte Straßenausbaubeiträge können nicht mehr eingetrieben werden</h3>
<p><img src="/img/presse/ld201005.jpg" /></p>
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		<title>Der Protest ist völlig richtig</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 10:33:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<title>Bürger müssen nicht alles hinnehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 10:32:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<title>Hausbesitzer müssen Straßen nicht bezahlen</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 10:30:15 +0000</pubDate>
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		<title>CDU gegen Rückzahlung von Straßengebühren</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 23:22:33 +0000</pubDate>
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		<title>Oberbürgermeisterin will Betrugsvorwürfe rasch klären</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 22:04:22 +0000</pubDate>
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<p><img src="/img/presse/20100127_SZ.png" alt="SZ vom 27.1.2010" height="475" width="582" /></p>
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		<title>Betrug an Dresdnern wäre ein Skandal</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 06:42:21 +0000</pubDate>
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		<title>Hat das Rathaus bei Gebühren getrickst?</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 06:41:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Medienspiegel]]></category>

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		<description><![CDATA[SZ Online vom 26.1.2010

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			<content:encoded><![CDATA[<h3>SZ Online vom 26.1.2010</h3>
<p><img src="/img/presse/20100126_SZ.png" alt="SZ vom 26.1.2010" height="876" width="637" /></p>
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