Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Dresdener Erklärung

Offener Brief der vereinten Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dresden

An die Landesregierung, das Regierungspräsidium, Fraktionen, Abgeordneten, Bürgermeister, Stadträte und den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen und der Stadt Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Namen aller von der Straßenausbaubeitragssatzung betroffenen Bürger der Landeshauptstadt Dresden wenden wir uns an Sie als gewählte und amtierende Verantwortliche für die Geschicke des Landes Sachsen wie auch der Stadt Dresden.

Als unter den Bedingungen eines angespannten Stadthaushaltes in den Jahren 1996 und 1998 die Straßenbaubeitragssatzung beschlossen wurde, gab es bereits Bedenken und Einsprüche des Vereins der Haus- und Grundbesitzer. Diese wurden nicht gehört und –leider – von den Bürgern auch nicht mit entsprechender Ernsthaftigkeit aufgenommen, da die schwerwiegenden Konsequenzen den meisten nicht bewusst waren. Es stiegen die Widersprüche, Proteste und Prozesse, da in vielen Fällen ohne Einbeziehung der betroffenen Bürger völlig überzogene und willkürliche Baumaßnahmen, nicht korrekte Abrechnungen immer häufiger vorkamen. Es verstärkt sich auch der Verdacht bei vielen der Betroffenen, dass die Justiz einseitig nur die Belange der Stadt berücksichtigt. Erst die maßlose Erhöhung im Jahre 2004 brachte das Fass dann zum Überlaufen. Die Kostenbelastung und deren Durchsetzung führen in vielen Fällen sogar zu ernsthaften Gefährdungen der Existenz, vor allem junger Familien und älterer Bürger, bis zur angedrohten Enteignung. Die Satzung zielt eindeutig auf die Falschen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen vom 31.01.2007 (5-B 522/06, S. 17) hat deutlich gemacht, dass es entgegen der Weisungen von „oben“ für keine Kommune eine Verpflichtung zum Einziehen von Straßenbaubeiträgen gibt. Die Stadtverwaltung von Freiberg zog als erste die Konsequenzen aus diesem Urteil, Chemnitz folgte nach und hat den erzwungenen Beschluss aufgehoben. Es kann auch keine Erschließungsbeiträge geben für Straßen, die bereits vor 1990 bestanden, laut Einigungsvertrag und Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Obwohl die Stadtverwaltung Dresden mit dem Teilverkauf des städtischen Wohnungseigentums als eine der ersten deutschen Großstädte schuldenfrei wurde, beharrt sie weiter auf einer, noch dazu unverhältnismäßig hohen Beteiligung der Anlieger an den Straßenbaubeiträgen.

Wir fordern daher eine Überprüfung aller gefällten Entscheidungen, in erster Linie der Erschließungsbeiträge und der Straßenbaubeitragssatzung, aber auch der Erhöhung des Grundsteuerhebebetrages (Spitzenplatz in Deutschland !), mit dem Ziel einer rückwirkenden Aufhebung. Wir beziehen uns auf die Vorgaben des Grundgesetzes, mit denen das persönliche Eigentum und die Freiheit, darüber zu bestimmen, ausdrücklich geschützt werden.

Zur Begründung unserer Forderungen:

- Die Beitragserhebung entspricht nicht der Verfassung

Die Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 2 (Gleichheit) der Verfassung betrachten wir durch die Anwendung von Zwangsbeiträgen als verletzt.

- Die Beitragserhebung entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Bedingungen und Erfordernissen

Sie stammt aus dem Kaiserreich von 1883 und hatte das Ziel, die Großgrundbesitzer an der Finanzierung der entstehenden Infrastruktur des Deutschen Reiches zu beteiligen. Ein Erwerb von Wohn-, Haus- und Grundeigentum durch Arbeiter und Angestellte war damals kaum möglich, und Alte der gleichen sozialen Schichten waren in den Familien untergebracht.

- Die Beitragserhebung entspricht nicht den Bedingungen der neuen Bundesländer

Die kommunalen Beitragssatzungen wurden eins zu eins übernommen, obwohl in den neuen Bundesländern völlig andere Bedingungen herrschten. Völlig andere Gesetze und Strukturen führten zu anderen Bedingungen des Erwerbs von Grundeigentum. Das Verbot von Erwerb von Grund und Boden aus staatlichem Besitz belastete viele, die ihren Grund ab 1990 erst erwerben konnten. Ein durch die DDR verursachter riesiger Investitionsstau, den es abzubauen galt, führt noch heute zu enormen Belastungen und Verschuldung der Bürger. Gleichzeitig förderte der dann erfolgte ungeheuere Investitionsschub die einheimische Wirtschaft und füllt somit die Stadtkasse.

Nach neuester statistischer Erhebung liegt der Durchschnittsverdienst in den neuen Ländern 18 % unter dem Durchschnitt der alten Länder. Gleichzeitig werden die höchst möglichen Beitragssätze erhoben.

- Die Beitragserhebung wird willkürlich, ungefragt und unkontrolliert festgelegt

und zwar zu Lasten des Privateigentums der Grundstückseigentümer mit meist selbstgebautem oder selbst rekonstruiertem Wohneigentum. Die Zwangsbeiträge führen auch zur zusätzlichen finanziellen Belastung der Mieter, weil die kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften die Beiträge nur aus der Miete finanzieren können.

Da die Beitragserhebung in keinem Verhältnis zum vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteil aus der Investition steht, handelt es sich praktisch um eine „finanzielle Enteignung“. Die massenhaften Widersprüche gegen eine solche Ungerechtigkeit führen gegenwärtig nicht einmal zu einer aufschiebenden Wirkung der Zahlungspflicht, weil Forderungen nach kommunalen Beiträgen als Ausnahme (VwGO § 80 II) behandelt werden!

Ein einseitiger Vorteil für die Eigentümer, wie in der Satzung ausdrücklich vorgegeben, erschließt sich nur in den seltensten Fällen. Wer kontrolliert das STA, ob seine Maßnahmen baulich gerechtfertigt sind und den tatsächlichen Normen entsprechen, ob Protokolle über Absprachen angefertigt und kontrolliert werden, die Abrechnungen korrekt sind und nicht einseitige Vorteile für die Stadt ergeben.

- Die Beitragserhebung ist undemokratisch,

da sie eine Ermächtigung der Bürgermeister zur freien Verfügung über das Privatvermögen der Bürger ist.

- Die Beitragserhebung ist unsozial und ungerecht

weil es im Wesentlichen die Bevölkerungsgruppen trifft, die auf eine planbare Lebensgestaltung hin arbeiten und im Vertrauen auf staatliche Gesetze und Verwaltungen angewiesen sind. Zwangsbeiträge schüren Existenzängste, weil sie einen schweren Eingriff in das Leben der betroffenen Familien darstellen. Sie befördert damit Altersarmut und unverschuldete soziale Notlagen.

Wohn-, Haus- und Grundbesitzer zahlen neben allgemeinen Steuern und Beiträgen Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und Straßenbeiträge. Also eindeutig mehr als andere. Gleichzeitig werden aber ca. 25 % der Stadtbevölkerung 75 % der Straßenbeiträge aufgebürdet.

- Die Beitragserhebung ist unmethodisch

Die Methode zur Berechnung der Höhe der einzelnen finanziellen Belastungen ist ungerecht und unlogisch, weil es keinen Bezug zur tatsächlichen Nutzung durch Personen gibt, sondern nur auf die Grundstücksfläche und Geschosszahl abstellt. Die Methode ist auch falsch, weil die tatsächliche Bebaubarkeit der Grundstücksfläche, z.B. wegen baurechtlicher Festlegungen, nicht berücksichtigt wird.

Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn die Stadt z.B. Straßenausbaukosten bei kommunalem und genossenschaftlichem Bodeneigentum (da sie nicht auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen) nicht erhebt und nur den privaten, hier vor allem aber den Einfamilienhausbesitz, belasten will. Die völlig unverständlichen Detailfestlegungen (z.B. der Bezugnahme auf Grundstücksfläche, der Vorteilsgewinn der Grundbesitzer, o. ä.) erfolgen willkürlich, nicht nachvollziehbar und völlig unkontrolliert zu Lasten des Privateigentums. Die Zwangsbeiträge führen letztendlich auch zur zusätzlichen finanziellen Belastung der Mieter, weil die kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften die Beiträge nur aus der Miete finanzieren könnten.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist aber auch unverständlich, denn die Bürger werden mit Kosten belastet, die sie nicht verursacht haben und deren Entstehen sie nicht beeinflussen konnten. Die Bürger sollen, nachdem sie über die Grundsteuer bereits den Erschließungsbeitrag gezahlt haben, auch noch ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden – wobei weder eine vertragliche Regelung besteht noch eine Eigentumsbindung entsteht, Nutznießer ist die Stadt. Die Zahlung der Zwangsbeiträge für den Straßenausbau erfolgt ohne konkrete nachweisbare Gegenleistung für den Einzelnen. Dieses private Geld geht in kommunales Eigentum über.

- Die Beitragserhebung bewirkt Verwaltungsaufwand und Verschwendung

Die Straßenausbausatzung hat mit anderen Faktoren, z.B. völlig ungenügender Kontrolle, zu einem hohen Verwaltungsaufwand geführt, der die Einnahmen weitgehend auffrisst. Aushebelung von Satzungen und Gesetzen durch die Verwaltung hat zur Umgehung von Mitspracherechten, Willkür und falschen Abrechnungen geführt. Zahllose Prozesse beweisen dies und belasten völlig unnötig die Stadt, den Bürger und die Gerichte.

Die rückwirkende Erhebung von Beiträgen ist aus rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Das Verursacherprinzip wird in der Satzung und damit in der Verwaltung ausgehebelt. Unkontrollierte Luxussanierungen, Gigantismus, selbst verschuldete Mehrkosten verursachen Vergeudung von privaten und städtischen Mitteln. Jedwedes Einsparungspotenzial wird dadurch verschenkt. Merkwürdigerweise versagt der Verwaltungsaufwand immer dann, wenn es um einen exakten Kostennachweis bei der Beitragsforderung geht.

- Die Beitragserhebung verursacht Bürgerunzufriedenheit

Nur 20 % der Dresdener Bürger sind laut Umfrage mit der Stadtverwaltung zufrieden. Das resultiert im Wesentlichen aus dem Verhalten der Verwaltung, wie auch aus der Erhebung der Beiträge.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie auf, zur Herstellung von Gerechtigkeit den grundsätzlichen Gesetzen Geltung zu verschaffen und deshalb alle Zwangsbeiträge in Sachsen generell abzuschaffen und zwar per Gesetz. Durch mehr Sparsamkeit und reduzierte Verwaltungskosten sowie erhöhte Steuern und Gebühren könnten diese Zwangsbeiträge langfristig ersetzt werden.

Dies ist möglich. Die notwendigen Investitionen können über Gebühren finanziert werden wie bei Gas, Strom und Müll oder durch Steuern, wie bei Landes- und Bundesstraßen.
Bitte helfen Sie bei dieser notwendigen Veränderung mit, damit die Zukunft von Sachsen in Konsens mit der großen europäischen Gemeinschaft und unter Beachtung des globalen Wettbewerbs gestaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüssen
Vereinigte Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Stadt Dresden


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