Bürgerallianz Thüringen weiter aktiv
08 Nov
Autor: admin - Kategorie: Kooperierende Bürgerinitiativen
Presseinformation der Bürgerallianz Thüringen gegen erhöhte Kommunalabgaben e.V. vom 6.11.2009 [PDF]
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08 Nov
Autor: admin - Kategorie: Kooperierende Bürgerinitiativen
Presseinformation der Bürgerallianz Thüringen gegen erhöhte Kommunalabgaben e.V. vom 6.11.2009 [PDF]
27 Mrz
Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung, Kooperierende Bürgerinitiativen
…Die Bürgerinitiative Neue Gehölzschutzsatzung (BINGS) ging 2007 aus dem Verband Wohneigentum Sachsen e.V. hervor.
BINGS gründete sich 2007. weil die vom Verband Wohneigentum Sachsen geforderte grundlegende Änderung der GSchS sowie die dafür vom Oberbüryermeister seit 2005 mehrf’ach zugesicherte Unterstützung nicht nachhaltig war.
[…]
BINGS vertritt Betroffene, wie Wohneigentümer mit zugeordnetem Grundstück und jene, die auch in Verbänden, Genossenschaften, und so weiter organisiert sind.
Herausnahme von Kleingärten und Hausgärten der Einfamilien-, Einfamiliendoppel, Einfamilienreihen- und Zweifamilienhäuser aus dem Gültigkeitsbereich der Satzung und Aufnahme in den §2(4) des Entwurfs.
1 .1. Änderung des § 2 (2): die GSchS gilt erst für 150 cm Umfang in 1 Meter Höhe gemessen.
2. Regelungen für die im Wirkungsbereich der GSchS verbleibenden Flurstücke:
2.1. Gültigkeit der GSchS erst über 1000 m2
2.2. Wegfall der Mehrfachnachpflanzpflicht;
2.3. Wegfall der Nachpflanzpflicht im Bereich des Standortes des vormaligen Gehölzes, wenn nur unter Duldung der Nachbarn das Sächs. Nachbarschaftsgesetzes in diesemBereich bei einer Neupflanzung (Grenzabstand) zukünftig eingehalten werden kann;
2.4. Ausnahmeregelungen für Bäume, die Belichtung und Besonnung von Fenstern beeinträchtigen und wenn Bäume oder Wurzeln Einrichtungen und bauliche Anlagen einschließlich Gehwege und Zufahrten beschädigen;
2.5. Obstbäume fallen nicht unter die GSchS. außer auf Streuobstwiesen;
2. 6. Die Fällung kranker, absterbender oder die Sicherheit gefährdender Bäume ist genehmigt;
2.7. Mitspracherecht der jeweiligen Siedlervereine zu Fällanträgen in ihren Siedlungsgebieten oder Einrichtung einer Schiedsstelle für strittige Fälle;
2.8. Sollte ein zur Fällung beantragter Baum für die Stadt unverzichtbar sein, d.h. keine Fällerlaubnis erteilt werden, übernimmt die Stadt die Haftungspflicht für diesen Baum, fiir seine Standfläche als auch alle Folgekosten (Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen nach § 3 des Entwurfs der GSchS) bis einschließlich seiner Fällung. Die Stadt regelt bis unmittelbar nach der Fällung wirtschaftliche Ausgleichzahlungen an den Grundstückseigentümer.
2.9. Kosten aus angeordneten Maßnahmen lt. § 3 übernimmt die anordnende Behörde ebenso wie eintretende Folgeschäden infolge einer Nichtgenehmigung einer Fällung
210. Zulässig sind Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung von Wegen und Einfahrten sowie Maßnahmen zur Trockenlegung von Bauwerken.
2.11. Zulässig sind Maßnahmen zur Sanierung von Abwasserleitungen, wie gesetzlich ab 2015 von den Eigentümern gefordert.
2.11. Die Eigentümer der unter 1.2. genannten Grundstücke legen die Bepflanzung ihrer Gärten selbst fest.
2.12. Anlage 2 ,,Verbotene Handlungen” ist entsprechend dieser Forderungen (Pkt. 2.1. bis 2.11.) zu ändern.
2.13. Die Beschränkung bei der Einkürzung von Ästen lt. Anlage 3 auf 8 cm Durchmesser ist aufzuheben, um Schäden an Gebäuden sowie Verkehrsflächen und Nachbarschaftsbeziehungen zu schützen.
Außerdem ist Anlage 3 zu ergänzen: ,,Die Entfernung nicht gartentypischer Gehölze in den unter 1.2. genannten Grundstücken ist genehmigt”
Dresden ist in ca. 90.000 Flurstücke gegliedert, ca. 45.000 davon unterliegen der derzeitig gültigen GSchS. Jedoch stellen diese Flurstücke nur 25 % der Stadtfläche.
Wie soll Dresden den Kahlschlag erleiden - so in den Stadtrat hineingetragen -, wenn 75 % dieser Fläche unberührt bleibt.
[komplette Begründung im PDF-Dokument]
08 Mrz
Autor: admin - Kategorie: Kooperierende Bürgerinitiativen
“Die Rückerstattung der Trinkwasserbeiträge ist ein Dauerbrenner im politischen Umfeld des ZBL und sorgt für Verzweiflung, Resignation und auch für Wutausbrüche betroffener Bürger, die Beitragsbescheide in Höhe von vielen Tausend Euro erhalten haben. Die unsägliche Herangehensweise des sächsischen Kommunalabgabegesetzes, die Beiträge nicht an Verbrauchs- oder Bedarfszahlen des Trinkwassers, sondern ausschließlich an der Größe des Grundstückes festzumachen, hat für viel Ärger und sozialem Leid geführt.”
09 Feb
Autor: admin - Kategorie: Kooperierende Bürgerinitiativen
Pressemitteilung
Am Samstag, den 14.02.2009 findet um 09:00 Uhr in Hermsdorf in der Gaststätte “Zur Linde” eine Regionalkonferenz von Mandatsträgern kommunaler Parlamente Ostthüringer Bürgerinitiativen und Bürgervertretungen statt. Zugesagt haben Vertreter aus den Landkreisen Saalfeld/Rudolstadt, Holzland-Kreis, Greiz, Altenburger Land und dem Saale-Orla-Kreis. Die erste Veranstaltung dieser Art zielt auf die Vorbereitung der Wahlen 2009 in Thüringen. Es ist beabsichtigt die Kräfte zu bündeln, Erfahrungen auszutauschen und möglichst gemeinsame Ziele und Strategien zu definieren. Im Vordergrund steht die Abschaffung der Herstellungsbeiträge (Zwangsbeiträge) für Abwasser und Straßenausbau. Weitere Themen wie z.B. ÖPNV, Schulbildung oder Abfallentsorgung sollen schrittweise folgen.
Die Bürgerinitiativen Thüringens wollen auf Kommunalebene ihren Einfluss stärken, damit Abgaben, Steuern und Gebühren nicht nur gerecht und bezahlbar sind, sondern auch auf alle Schichten der Bevölkerung gleichmäßig verteilt werden. Ein weiteres großes Ziel wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption, des Parteienfilzes und der Verschwendung von Steuergeldern sein.
Die Vertreter Ostthüringer Bürgerinitiativen werden eine Strategie für die Wahlen 2009 erarbeiten, wie der politische Einfluss auf die Landtagsebene geltend gemacht werden kann, um den Druck auf die im Landtag vertretenden drei Parteien, sowie auf die FDP und Bündnis90/Die Grünen zu erhöhen. Ziel wird es sein, das Thüringer Kommunalabgabengesetz oder als Mindestforderung nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen die Änderung des § 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) von einer Soll- in eine Kann-Bestimmung zu ändern.
Wir fordern von den Politikern, dass auch der kommunale Straßenbau und der Bau von Abwasserkanälen in dem aus Steuermitteln finanziertem Konjunkturprogramm II enthalten sind. Die Abschaffung der Zwangsbeiträge für Abwasserkanäle und Straßenbau brächte für Thüringen einen beträchtlichen Motivationsschub zur Verbesserung der regionalen Standortbedingungen. Die Kommunen könnten Baumaßnahmen nach Erfordernis planen, ohne dass die Bürgermeister Angst um die Finanzierungsmöglichkeiten der Grundstücks- eigentümer haben müssen. Diese wiederum könnten ihre spärlichen Rücklagen für bauliche und energietechnische Verbesserungsmaßnahmen an den Häusern verwenden und gäbe zusätzliche Aufträge für Thüringens Bauwirtschaft sowie Steuereinnahmen für das Land.
Die Hermsdorfer Regionalkonferenz ist der Beginn einer Thüringenweiten Offensive.
Die Bürgerallianz Thüringen, der Dachverband Thüringer Bürgerinitiativen, hat bereits seine volle Unterstützung zugesichert.
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO