Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Kategorie "Baumschutzsatzung"
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Baumschutzsatzung unter neuer CDU-FDP-Regierung

30 Sep

Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung

SZ vom 24.9.2009

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Antrag zum Entwurf der Gehölzschutzsatzung

27 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung, Kooperierende Bürgerinitiativen

  Bürgerinitiative  Neue  Gehölzschutzsatzung  (BINGS)

…Die  Bürgerinitiative  Neue  Gehölzschutzsatzung  (BINGS)  ging  2007  aus  dem  Verband Wohneigentum  Sachsen  e.V.  hervor.

BINGS  gründete  sich  2007.  weil die  vom Verband Wohneigentum  Sachsen  geforderte  grundlegende  Änderung  der GSchS  sowie  die  dafür  vom Oberbüryermeister  seit  2005 mehrf’ach  zugesicherte  Unterstützung  nicht  nachhaltig  war.

[…]

BINGS  vertritt Betroffene,  wie Wohneigentümer  mit zugeordnetem  Grundstück  und  jene,  die auch  in Verbänden,   Genossenschaften,  und  so  weiter  organisiert  sind.

 Wichtigster Antragspunkt:

Herausnahme  von Kleingärten  und  Hausgärten  der  Einfamilien-,  Einfamiliendoppel, Einfamilienreihen-  und  Zweifamilienhäuser  aus  dem  Gültigkeitsbereich  der Satzung  und Aufnahme  in den  §2(4) des  Entwurfs.

Alternative Forderungen:

 1 .1. Änderung  des  § 2 (2): die GSchS  gilt erst  für 150  cm Umfang in 1 Meter  Höhe  gemessen.

2. Regelungen  für die  im Wirkungsbereich  der GSchS  verbleibenden  Flurstücke:
2.1. Gültigkeit  der  GSchS  erst  über  1000  m2

2.2.  Wegfall  der Mehrfachnachpflanzpflicht;

2.3. Wegfall  der  Nachpflanzpflicht  im Bereich  des  Standortes  des  vormaligen  Gehölzes,  wenn  nur  unter  Duldung  der  Nachbarn  das  Sächs.  Nachbarschaftsgesetzes  in diesemBereich  bei einer  Neupflanzung  (Grenzabstand)  zukünftig  eingehalten  werden  kann;

2.4.  Ausnahmeregelungen  für Bäume,  die Belichtung  und  Besonnung  von Fenstern beeinträchtigen  und wenn  Bäume  oder  Wurzeln  Einrichtungen  und bauliche  Anlagen einschließlich Gehwege  und Zufahrten  beschädigen;

2.5.  Obstbäume  fallen  nicht  unter  die GSchS.  außer  auf  Streuobstwiesen;

2.  6.  Die Fällung  kranker,  absterbender  oder  die  Sicherheit  gefährdender  Bäume  ist genehmigt;

2.7.  Mitspracherecht  der  jeweiligen  Siedlervereine  zu  Fällanträgen  in  ihren Siedlungsgebieten  oder  Einrichtung  einer  Schiedsstelle  für strittige  Fälle;

2.8.  Sollte  ein  zur  Fällung  beantragter  Baum  für die  Stadt  unverzichtbar  sein,  d.h.  keine Fällerlaubnis  erteilt  werden,  übernimmt  die Stadt  die Haftungspflicht  für diesen  Baum, fiir seine  Standfläche  als  auch  alle  Folgekosten  (Pflege-  und  Erhaltungsmaßnahmen nach  § 3 des  Entwurfs  der  GSchS)  bis  einschließlich  seiner  Fällung.  Die Stadt  regelt  bis unmittelbar  nach  der  Fällung  wirtschaftliche  Ausgleichzahlungen  an  den Grundstückseigentümer.

2.9. Kosten  aus  angeordneten  Maßnahmen  lt. § 3  übernimmt  die anordnende  Behörde  ebenso  wie  eintretende  Folgeschäden  infolge  einer Nichtgenehmigung  einer  Fällung

210.  Zulässig  sind  Maßnahmen  zur  baulichen  Umgestaltung  von Wegen  und  Einfahrten sowie  Maßnahmen  zur Trockenlegung  von Bauwerken.

2.11.  Zulässig  sind  Maßnahmen  zur  Sanierung  von  Abwasserleitungen,  wie gesetzlich  ab 2015  von  den  Eigentümern  gefordert.

2.11.  Die Eigentümer  der  unter  1.2.  genannten  Grundstücke  legen  die  Bepflanzung  ihrer Gärten  selbst  fest.

2.12. Anlage  2  ,,Verbotene  Handlungen”  ist  entsprechend  dieser  Forderungen  (Pkt.  2.1.  bis 2.11.)  zu  ändern.

2.13. Die Beschränkung  bei  der  Einkürzung  von Ästen lt. Anlage  3 auf  8 cm Durchmesser ist aufzuheben,  um Schäden  an Gebäuden  sowie  Verkehrsflächen  und Nachbarschaftsbeziehungen  zu schützen.
Außerdem  ist Anlage  3 zu ergänzen:  ,,Die  Entfernung  nicht gartentypischer  Gehölze in den  unter  1.2.  genannten  Grundstücken  ist  genehmigt”

 Begründung:

Dresden  ist  in ca.  90.000  Flurstücke  gegliedert,  ca.  45.000  davon  unterliegen  der  derzeitig gültigen  GSchS.  Jedoch  stellen  diese  Flurstücke  nur  25  %  der  Stadtfläche.

Wie soll  Dresden den  Kahlschlag  erleiden  -  so  in den  Stadtrat  hineingetragen  -, wenn  75 % dieser  Fläche unberührt  bleibt.

[komplette Begründung im PDF-Dokument]

Antrag Seite 1 • Antrag Seite 2 • Antrag Seite 3

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Informationen zur Baumschutzsatzung

08 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung

Initiative Neue Baumschutzsatzung für Dresden

Informationen der Bürgerfraktion im Dresdner Stadtrat
mit Umfrage zur Baumschutz-Satzung

Unterschriftsliste der Bürgerfraktion [PDF]

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