Kategorie "Aktuelles"
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24
Mrz
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt
Von Dr. Ernst Niemeier
Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes ‘Straße’ äquivalent sein, gleich sein. Diese Anforderung an die Beiträge ist Ausdruck des finanzwirtschaftlichen ‘Äquivalenzprinzips’, das neben dem ‘Leistungsfähigkeitsprinzip’ eines der beiden Fundamentalprinzipien ist, die im öffentlichen Abgabensystem zu beachten sind. Diese Fundamentalprinzipien dienen der gerechten Belastung der Bürger und sind vom Staat und der Kommune zu beachten. Ihre Verletzung stellt grundsätzlich einen Verfassungsverstoß dar.
Im Falle des Straßenbaus ist für die Grundstückseigentümer dann ein konkreter und individuell zurechenbarer Vorteil erkennbar, wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird. In diesem Fall steigt durch die Erschließung, d. h. den Straßenbau der Wert des Grundstücks. Deshalb ist in diesem Fall ein Beitrag gerechtfertigt, der als Erschließungsbeitrag erhoben wird. Ob die übliche Höhe von 90 % angemessen ist, ist allerdings eine andere Frage.
Diese einmalige Wertsteigerung eines Grundstücks durch die Erschließung ist der einzige besondere Vorteil, den Grundstückseigentümer von einer Straße haben. Wenn eine Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es diesen oder einen anders gearteten besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer nicht. Grundstückseigentümer haben dann von der Straße keinen anderen Vorteil als alle anderen Nutzer der Straße. Das sich hinsichtlich der Beitragserhebung ergebende Problem besteht darin, dass ein besonderer Vorteil weder den Grundstückseigentümern noch den übrigen Nutzern konkret und individuell zugerechnet werden kann. Wenn der besondere Vorteil aber weder für die Grundstückseigentümer noch für die übrigen Nutzer bekannt ist, kann kein ihm gemäßer, kein äquivalenter Beitrag festgelegt und erhoben werden. Dann muss die öffentliche Leistung ‘Straße’ wie im Falle aller anderen öffentlichen Leistungen, die dem einzelnen Bürger nicht zugerechnet werden können, aus Steuern bezahlt werden. Werden trotzdem Beiträge erhoben, ohne dass der notwendige Maßstab für ihre Bemessung bekannt ist, ist ihre Erhebung willkürlich.
Der Staat, die Kommune darf weder ein entsprechendes Gesetz noch eine solche Beitragssatzung erlassen, weil die Beitragserhebung das Ziel nicht erreichen kann, das mit Beiträgen verfolgt wird: die Äquivalenz von Vorteil und Beitrag. Mit der Zuwiderhandlung verstößt der Staat oder die Kommune dann gegen das sog. „Übermaßverbot”. Und er verstößt gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes:
gegen die Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG;
denn die Straße würde weitgehend von Grundstückseigentümern bezahlt werden, während andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen;
würde gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verstoßen werden, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass allein Grundstückseigentümer für den Straßenbau zahlen; eine solche Rechtfertigung ergäbe sich nur, wenn ein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer bekannt wäre.
Diese klaren und logischen Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Beachtung der finanzwirtschaftlichen Fundamentalprinzipien werden von Finanzwissenschaftlern, die für die Gestaltung des öffentlichen Abgabensystems zuständigen Wissenschaftler, so gesehen. Sie werden auch von den Steuerrechtlern so gesehen, die für das Abgabenrecht zuständigen Wissenschaftler.
Wenn diese Zusammenhänge so klar sind, wenn der Verstoß gegen die Prinzipien des Abgabensystems und Abgabenrechts sogar Grundrechtsverstöße sind, warum vertreten dann Verwaltungsrechtler die Meinung, dass Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen?
Die Verwaltungsrechtler haben sich auf diesen Irrweg begeben, weil sie
erstens den Unterschied zwischen Straßenbau im Falle der Erschließung eines Baugebietes und dem Straßenbau im Falle der Erneuerung übersehen. Straßenbau ist für sie Straßenbau. Wenn im Erschließungsfall ein Beitrag erhoben werden darf (es wird ja nur eine Straße gebaut), dann muss der Grundstückseigentümer auch im Falle der Erneuerung der Straße (es wird ja nur eine Straße gebaut) einen Beitrag zahlen. Der grundlegende Unterschied beider Situationen wird übersehen: Im ersten Fall ist ein besonderer individueller Vorteil des Grundstückseigentümers bekannt - die Wertsteigerung des Grundstücks, im zweiten Fall ist ein solcher besonderer Vorteil nicht vorhanden und deshalb auch nicht individuell zurechenbar.
Der zweite Grund, der sie ihren Irrweg beschreiten lässt, liegt in der Unmöglichkeit, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu benennen. Die Verwaltungsrechtler sehen sehr wohl, dass die Kommunalabgabengesetze ausdrücklich verlangen, Beiträge gemäß den Vorteilen zu bemessen. Da es ihnen aber nicht gelingt, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu erkennen, behaupten sie einfach: Es kommt auf die individuellen Vorteile gar nicht an. Damit verwandeln die Oberverwaltungsgerichte, die eine solche Feststellung treffen, das Äquivalenzprinzip in sein Gegenteil: in ein Non-Äquivalenzprinzip.
Oder sie arbeiten mit Leerformeln wie der, dass der Gebrauchswert des Grundstücks gesteigert werde, was immer man darunter zu verstehen hat. Wenn damit jedoch gemeint sein sollte, dass die Straße benutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen, so muss man einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorteil bereits mit dem Erschließungsbeitrag bezahlt worden ist. Zum anderen ist die Frage zu stellen, worin sich die Zielerreichung der Grundstückseigentümer von den Zielen und Zielerreichungen der übrigen Nutzer prinzipiell unterscheidet.
Die Verwaltungsrechtler missachten also das Äquivalenzprinzip. Und sie tun es ohne Skrupel, weil sie die grundlegende Bedeutung des Äquivalenzprinzips, seinen Verfassungsrang offenbar nicht erkennen. Sie erkennen nicht, dass ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip reine Willkür ist und Grundrechtsverstöße darstellt.
Diesen Verstoß gegen das Grundgesetz begehen aber nicht nur die Verwaltungsrichter mit ihrer bisherigen Rechtsprechung, wenn sie entgegen der Formulierung des einschlägigen Paragraphen eines Kommunalabgabengesetzes die Vorteilszurechnung einfach beiseite schieben. Diesen Verstoß beging auch schon der Gesetzgeber mit dem Erlass dieser Gesetze. Denn der einschlägige Paragraph, der die Bemessung der Beiträge nach den Vorteilen regelt, wendet sich nur an eine Gruppe von Nutzern der Straße: an die Grundstückseigentümer. Man kann aber Vorteile schon dann nicht konkret und individuell zurechnen, wenn man von vornherein einen großen Teil der Nutzer mit ihren Vorteilen von der Beitragsbelastung ausschließt.
Straßenbaubeiträge sind in der Regel willkürlich. Sie verstoßen gegen die Gleichbehandlung und den Eigentumsschutz. Straßenbaubeiträge müssen deshalb abgeschafft werden. Da Straßen von allen Bürgern benutzt werden oder benutzt werden können, müssen die Kosten aus allgemeinen Abgaben, aus Steuern finanziert werden.
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11
Feb
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Hallo, liebe Mitglieder, Freunde, Betroffene und Sympathisanten,
die Vereinigte Bürgerinitiative VBI hat eine nette Anzahl an Dankes-Mail für die ziemlich aufreibende Arbeit der vergangenen Jahre erhalten.
Die Freude darüber ist groß. Wir möchten jedoch den Dank an alle weiterreichen, die treu zur Stange gehalten haben, Betroffene ebenso wie Nichtbetroffene und Unterstützer. Und nicht zuletzt an alle, die bei der kräftigen Demo vor der Goldenen Pforte mitgeholfen haben.
Jetzt kommt die große logische Bitte: Bleiben Sie weiter solidarisch für alle, die bisher bezahlen mussten – wenn wir eng zusammenhalten, könnten wir auch diese Hürde nehmen.
Mit Zusammenhalt und Solidarität kann man gegen die sture Politik viel erreichen – was wir gemeinsam bewiesen haben und weiter versuchen wollen.
Doch auch die Rückzahlung ist nicht das letzte Ziel: Das geltende Sächsische Kommunalabgabengesetz muß – wie in Baden-Württemberg – geändert werden.
Sonst kann es passieren, dass Sie trotz intakter Straße unter irgendeinem Vorwand (Beleuchtung, Belag) oder dass ihre Kinder wieder zahlen müssen.
Denn die Straßenausbausatzung kann jederzeit wieder eingeführt werden, auch rückwirkend. Sicher sind wir nur, wenn das Kommunalabgabengesetz in Sachsen geändert wird.
Schicken Sie uns immer wieder Email-Adressen Ihrer interessierten Straßen-Mitbewohner, damit wir gemeinsam eine immer größer werden Kraft entwickeln können.
Mit solidarischen Grüßen
VBI - Vereinigte Bürgerinitiative
Mitglied im Sprecherrat
Hans Nerger
Telefon: 401 3774
Telefax: 403 4853
Funktel: 0173 843 5240
E-Mail: info@familienerger.de
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25
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
VBI zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung 24.1.2010
Erklärung
Bezug nehmend auf den Artikel vom 23.1.2010 der DNN (Sind Beiträge von 1997 ein Kompromiss) erklären wir folgendes:
1. Die VBI muss nicht ihr Gesicht wahren, denn sie kann jedem offen ins Gesicht sehen. Was soll ein fauler Kompromiss, wenn wieder nur Benachteiligungen von vielen Bürgern Dresdens provoziert werden.
2. Die von Herrn Hille propagierte geringe Haushaltsbelastung würde ca. 20% der gezahlten Beiträge ausmachen, also angenommene 2.5 Mill. Dieselbe Summe wäre nötig, wenn man die rückwirkende Abschaffung ab 1997 bevorzugen würde. Allerdings wären dann alle Klagen und Widersprüche erledigt und eine Unzahl von Verfahren, die immense Kosten verursachen, vom Tisch. Das wäre auch ein Beitrag zum Frieden in der Stadt.
3. Eine Teilrückzahlung würde dieselben Auswirkungen von Ungerechtigkeit in sich bergen. Hier wird populistisch nur der Schein von Gerechtigkeit propagiert. Gleichzeitig würde die geringe Rückzahlung keineswegs die betroffenen Bürger befriedigen. So bekäme theoretisch, z.B. die Grundstraße 3% zurück. Was jedoch Herr Hille nicht sehen will oder kann, ist dass die Grundstraße per 31.12.2009 verfristet ist und somit gar keinen neuen Bescheid erhalten kann. Dies betrifft jetzt alle Straßen, die im Dezember beschieden worden sind. Sie würden von der Lösung benachteiligt werden.
4. Es ist schlichtweg unwahr, dass es sich um eine rein politische Frage handelt.
Wir würden heute nicht vor einem solchen Dilemma stehen, wenn die Abschaffungssatzung vom 21.2.2008 juristisch korrekt gewesen wäre.
5. Will Herr Hille die Meinung vieler juristischer Experten nicht zur Kenntnis nehmen und den Empfehlungen des Sächsischen Innenministeriums folgen. Will Herr Hille die Antwort des Sächsischen Innenministers Herrn Ulbig vom 15.1.2010 nicht zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Kann oder darf er nicht?
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21
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Denni Klein
zum neuen Vorstoß, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen
Der Vorstoß der FDP, die Straßenausbaugebühren doch noch rückwirkend abzuschaffen, ist nur ein erster Schritt. Zumindest würden alle Bürger, die noch nicht bezahlt haben, verschont. Das ist aber nur ein Teilerfolg, der weiter jene bestraft, die schon bezahlt haben. Deshalb muss oberstes Ziel bleiben, alle Beiträge zurückzuzahlen.
Für diesen Schritt fehlt aber selbst der in diesen Tagen mit Geschenken sonst nicht knausernden FDP der Mut. Aber Bürger sind auch keine spendenstarke Lobby. Doch der FDP-Vorstoß ist bisher der einzige, der überhaupt auf dem Tisch liegt. Und schon dürfte er im Stadtrat schwer durchzubringen sein. Schon einmal hat es der Rat nicht geschafft, sich auf einen Stichtag zu einigen, zu dem keine Gebühren mehr fällig werden. Deshalb wird wohl auch dieser Versuch verpuffen. Straßen benutzen alle und müssen von allen bezahlt werden. Die Gebühren waren vom ersten Tag an ungerecht und falsch.
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24
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Liebe Mitglieder, Sympathisanten, Freunde und Betroffene
Zusammenkommen ist ein Beginn.
Zusammenbleiben ist ein Fortschritt.
Zusammenarbeiten ist ein Erfolg.
Henry Ford
Mit diesem Weihnachtsgruß wünsche ich Ihnen ein wunderschönes Fest im Kreis Ihrer Lieben.
Und natürlich einen ganz tollen Start ins neue Jahr, das Ihnen hoffentlich eine Menge schöne Erlebnisse und viel Freude bringen wird.
Mit freundlichen Grüßen
VBI Dresden
Klaus Bongartz Dietrich Gollnick Hans Nerger
Gert-R. Lechner Marko Tonn Herbert Dude
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11
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Vereinigte Bürgerinitiativen
Zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (VBI)
Gert-R. Lechner, Kohlenstr. 63, 01189 Dresden, Tel.: 0351 4010349
Pressemeldung
Straßenausbaubeiträge
Schlimmer als in der DDR - Demokratie sieht anders aus
Dresden nimmt jedes Jahr ca. 75 Mio. EUR Grundsteuer ein (mit den deutschlandweit -nach Berlin- zweithöchsten Satz). Dies sollte auch für den Straßenbau reichen. Nach einer Besserung der Finanzen - so wurde es dem Bürger immer versprochen- sollten die Grundsteuern wieder sinken. Hier wurde der Bürger bereits hintergangen - auf die Grundsteuersenkung warten wir noch heute.
“Mit In-Kraft-Treten der Aufhebungssatzung (28.02.2008) werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben und keine Beitragsbescheide mehr erlassen”
Das war und ist der politische Wille der Stadträte (84,4%) am 21.02.2008 bestätigt durch den Beschluss vom 19.11.2009. Gründe hierfür waren die demokratiefeindliche Handhabung, die fehlende Transparenz und das überwiegende “Auffressen” der Gebühren durch die Verwaltung selbst beim Bescheidvollzug (Eintreiben).
Für den Bürger war klar, -keine Bescheide mehr erlassen- gilt ab sofort und für alle Straßenausbaumaßnahmen.
Nach fast 2 Jahren Inaktivität, kurz vor Weinachten, gehen jetzt neue Beitragsbescheide für Straßen (zunächst im Umfang von 3,4 Mio EUR) an Dresdner Bürger. Aktuell betroffen sollen etwa 520 Grundstückseigentümer sein (Angaben der Stadt). Welche Bürger und welche Straßen dabei konkret betroffen sind, dass wird verheimlicht bis der Bescheid im Briefkasten liegt.
Nicht nachvollziehbar, wollte es die Stadt innerhalb von zwei Jahren es nicht schaffen eine erlösende Möglichkeit z.B. einer rückwirkenden Aufhebungssatzung ohne Rückzahlung in den Stadtrat einzubringen. Hinweise zu dieser Lösung kamen von der Staatsregierung und der LD. Nach den Wahlen wurde dann im November eine Vorlage eingebracht, die vorsah weiter abzukassieren. Dem verweigerten sich am 19.11.09 viele aufrechte Stadträte. Nun versteckt sich die Stadt hinter einer Ersatzvornahme seitens der Landesdirektion.
“Derartigen Wortbruch erlebten wir selbst zu DDR-Zeiten nicht”, bricht es aus Dresdner Bürgern heraus. Wut und Enttäuschung breiten sich aus, da von Bürgernähe und signalisierter Kompromissbereitschaft der Oberbürgermeisterin (CDU) nichts zu spüren ist.
Im Gegenteil - wieder unter Verschluss durch Frau Orosz gehalten: die förmliche Ersatzvornahme und die vorhergehende förmliche Beanstandung durch die LD. Für die Beanstandung sind dadurch die rechtlichen Möglichkeiten des Stadtrates wohl bereits verfallen, für die Ersatzvornahme droht dies unmittelbar.
Zu deutsch: der Stadtrat wird durch die Oberbürgermeisterin entrechtet und seiner Handlungsfähigkeit ohne jegliche gesetzliche Grundlage beraubt.
Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist zu lesen:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Diesen Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung erleben wir gerade. Wir sind jedoch gewiss, dass die Mitglieder der VBI und die vielen aufrechten Stadträte diesen Angriff auf unsere Demokratie nicht widerstandslos hinnehmen werden.
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11
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles, Medienspiegel
SZ vom 11.12.2009

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11
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles, Medienspiegel
CDU-Stadträte unterstützen die Landesdirektion
SZ vom 11.12.2009

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10
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Stadt fordert Gebühren für Straßenausbau ein
(SZ vom 10.12.2009)
Von Denni Klein
Gestern wurden Bescheide an alle Betroffenen zur Zahlung von insgesamt 3,4Millionen Euro versandt.
Thomas Neumann, Getränkehändler an der Grundstraße, soll für die Sanierung vor neun Jahren nun bis zu 16000 Euro zahlen. Das bringt ihn nun in Existenznot.
Das Rathaus bereitet Hunderten Grundstückseigentümern ein bitteres Weihnachtsgeschenk: Gestern sind die Bescheide zur Zahlung von 3,4 Millionen Euro Straßenausbaugebühren versandt worden. „Wir setzen damit die Anordnung der Landesdirektion um“, sagt Stadtsprecherin Heike Großmann.
Existenznot von Betroffenen
Bis gestern hatten viele Anwohner gehofft, der Kehrtwende zu entgehen. So auch Thomas Neumann. Der Betreiber des Getränkehandels auf der Grundstraße hätte noch 21 Tage gehabt, dann wäre sein Fall – wie etwa die Hälfte aller Fälle – verjährt. Dann wäre die Sanierung der Straße zehn Jahre her gewesen. „Ich gehe jeden Tag mit einem mulmigen Gefühl zum Briefkasten und freue mich dann, wenn kein Bescheid im Kasten liegt“, erzählt Thomas Neumann noch gestern Vormittag. Am Abend erfuhr er dann, dass der Bescheid noch vor Weihnachten bei ihm sein wird. „Etwa 16000 Euro kommen auf mich zu. Das bringt mich in Existenznot. Ich werde einen Kredit aufnehmen und auch Mitarbeiter entlassen müssen“, sagt er.
Die Landesdirektion hat die Stadt gegen einen anderslautenden Stadtratsbeschluss gezwungen, die Straßenausbaugebühren einzutreiben. Der Stadtrat hatte die Gebührensatzung im Februar 2008 abgeschafft und seitdem wurden keine Bescheide mehr verschickt. Doch für alle Straßen, die vor der Abschaffung der Gebühren bereits fertig saniert wurden, sind nun Bescheide an die Anwohner gegangen. „Das sind 300 Grundstücke und alle 300 Bescheide dafür sind jetzt ergangen. Damit wurden auch die Verjährungsfristen gewahrt“, sagt die Stadtsprecherin.
Herbert Dude von der Bürgerinitiative für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist fassungslos. „Zwischen 10000 und 40000 Euro müssen die Betroffenen jetzt binnen vier Wochen zahlen. Und das nur, weil der Stadtrat sich nicht einigen konnte. Das ist eine beispiellose Enttäuschung durch unsere angeblichen Volksvertreter.“
Er rief die Betroffenen auf, gegen die Bescheide zu klagen. Ähnliches plant die Linkspartei. Sie prüft eine Klage gegen die Entscheidung der Landesdirektion, die den Stadtratsbeschluss überstimmt hatte. Doch weil die Oberbürgermeisterin erst morgen im Stadtrat über die Situation sprechen will, verweigerte sie den Räten mehr als zwei Wochen bis gestern den Zugang zu dem Beschluss. Der Stadtrat kann nur bis Ende nächster Woche rechtlich gegen das Land vorgehen. „Diese Hinhaltetaktik ist skandalös“, sagt Stadtrat Tilo Kießling.
Letzte Chance: Stadtrat lenkt ein
Die letzte echte Chance für die Betroffenen wäre ein neuer Stadtratsbeschluss. „Sie könnten einen Stichtag festlegen und auf die Gebühren verzichten“, sagt Herbert Dude von der Bürgerinitiative. „Die sauberste Lösung bleibt aber die komplette Rückzahlung aller Straßenausbaugebühren.“ Das würde die Stadt zwölf Millionen Euro kosten, die schrittweise ausgezahlt werden könnten, um den Haushalt nicht zu überfordern. Auf beides konnte der Rat sich nicht einigen. Für Thomas Neumann steht fest:
„Das ist Betrug an den Dresdnern.“
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25
Nov
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Aufruf der Bürgerinitiative vom 23.November 2009
Liebe Mitglieder, Sympathisanten und Freunde,
wie Sie den Presseartikeln entnehmen können, hat wegen des Stadtratsbeschluss vom 19.11.2009 (Worthalten: keine Beitragsbescheide mehr verschicken) die Landesdirektion angekündigt, jetzt die Landeshauptstadt zum Kassieren zu zwingen.
Offiziell hat die Landesdirektion (nach Kenntnis der Stadträte) den hier angegriffenen Beschluss bis jetzt (nach fast 2 Jahren) noch nicht einmal formal nach § 114 Sächsische Gemeindeordnung beanstandet! Die Landesdirektion will hier also mit einer vorgezogenen Ersatzvornahme Recht brechen, um neues Unrecht zu schaffen.
Sie würde dabei unzulässig in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und die Demokratie weiter beschädigen.
Der Politische Wille des Stadtrates, welcher im Auftrage des Wählers gehandelt hat, lässt sich - wie namhafte Juristen bestätigen - auch anders umsetzen, dies scheint für die LD nicht zu zählen. Ist es wirklich so, wie von den LINKEN beanstandet, dass die Aufsichtsbehörde eine CDU-Gesteuerte ist und Beschlüsse, welche der CDU nicht mehr passen, mittels Druck und Ignoranz nachträglich aufgehoben werden sollen?
Die VBI , die ca. 60.000 Betroffene vertritt, wird sich hier nicht beugen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um den Stadtratsbeschluss im Interesse der betroffenen Bürger und im Sinne der Stadtratsmehrheit in rechtssichere Form zu gießen.
Wir bedanken uns für das Worthalten und Engagement bei den Fraktionen „Die Linke”, „Die Grünen”, der „FDP” und für die Stimmenthaltung der „SPD”. Ohne deren Verständnis und deren Beitrag wäre der Beschluss vom 19.11.2009 nicht erreicht worden.
Gleichfalls erschüttert sind wir aber über den Wortbruch, die Redebeiträge (Herr Hille) und das Abstimmungsverhalten der Bürgerfraktion unter Vorsitz von Herrn Fischer, die am 19.11.2009 auch die von der FDP vorgeschlagene juristisch Prüfung und Umsetzung der bürgerfreundlichen Lösung einer rückwirkenden Abschaffung verhindert hat.
Liebe Mitglieder, Sympathisanten und Freunde,
unterstützen Sie jetzt unseren gemeinsamen Kampf gegen diese Ungerechtigkeit und Arroganz der Behörden, indem Sie durch Leserbriefe an alle Dresdner Zeitungen Ihr Lob den aufrechten Stadträten und Ihre Missbilligung gegenüber der Landesdirektion (LD) und den wortbrüchigen Fraktionen zum Ausdruck bringen.
Wir kämpfen weiter - gemeinsam sind wir stark!
Dresden, 23.11.2009
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