Kategorie "Aktuelles"
Artikel nach Themen - insgesamt 9 Einträge.
24
Nov
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Aktuelles, Archiv, Baumschutzsatzung, Erfahrungen und Meinungen, Kooperierende Bürgerinitiativen, Medienspiegel, f2, frei
Verein für grundrechtskonforme Abgabengestaltung unterstützt Aufstand gegen Willkür bei der Erhebung der Straßenbaubeiträge und anderer Kommunalabgaben
Die Vertreter zahlreicher Bürgerinitiativen aus Dresden, Erfurt, Wentorf bei Hamburg, Würzburg, aus dem Raum Bamberg/Coburg/Nürnberg sowie des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer aus Berlin haben am 16. 11. 2010 in Erfurt einen “Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland” (AVgK) gegründet. Der Verein lädt die zahlreichen lokalen Bürgerinitiativen sowie auch andere Privatpersonen ein, sich dem Verein anzuschließen.
Der Verein betrachtet die bisherige Erhebung von Straßenausbaukosten und anderer Kommunalabgaben in vielen Kommunen und Zweckverbänden als grundgesetzwidrig. Schon die diesbezüglichen Satzungen und Landesgesetze sieht er als grundgesetzwidrig an. Er unterstützt deshalb alle Maßnahmen und Verfahren, die eine gerechte Gestaltung des kommunalen Abgabensystems und eine wirtschaftliche und bürgerfreundliche Mitgestaltung des Straßenausbaus ermöglichen.
Der Verein unterstützt daher insbesondere die beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen
BVerwG 9 BN 4.10
anhängige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und das anschließende Revisionsverfahren. Die Verfahren verfolgen das Ziel, die Missachtung des finanzwissenschaftlich statuierten Äquivalenzprinzips durch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu beseitigen. Dieses sog. Fundamentalprinzip bezweckt eine gerechte Belastung der Bürger, indem es die Beitragserhebung an die erlangten Vorteile knüpft. Sind zurechenbare Vorteile nicht vorhanden, ist das Äquivalenzprinzip und damit eine Beitragserhebung nicht möglich.
Die Verwaltungsgerichte verwässern dieses Fundamentalprinzip der öffentlichen Abgabenerhebung, indem sie den Vorteilsbegriff entweder so weit auslegen, dass von Äquivalenz, von Entsprechung zwischen Vorteil und Beitrag nicht mehr die Rede sein kann. Oder sie konstruieren waghalsige, nicht wirklich vorhandene Vorteile, von denen sie behaupten, dass sie die Anwendung des Äquivalenzprinzips, d. h. die Beitragserhebung rechtfertigten. So konstruiert das OVG Schleswig einen vermeintlichen besonderen Vorteil der Grundstückseigentümer auf der Grundlage einer falschen Tatsachenbehauptung (dass die Straßennutzung vom Grundstück aus nach dem Ausbau steige, obwohl die Nutzung von den persönlichen und beruflichen Zielen abhängt). Und es vergleicht sachlich falsch und logisch unzulässig Grundstücke an der ausgebauten Straße mit nicht betroffenen Grundstücken, obwohl die Ermittlung eines besonderen Vorteils nur durch den Vergleich zwischen den Nutzern der Straße möglich ist, die an den Kosten beteiligt werden sollen - wenn denn eine Vorteilszurechnung überhaupt möglich wäre. Die Finanzwissenschaft, die das Äquivalenzprinzip und damit die Notwendigkeit der Entsprechung von Vorteil und Beitrag im Interesse der gerechten Belastung statuiert hat, stellt allerdings fest, dass für “öffentliche Güter”, zu denen Straßen gehören, eine Vorteilszurechnung gar nicht möglich ist. Die Missachtung dieser sachlich begründeten Sicht der Fachrichtung, die die Regeln und Prinzipien des öffentlichen Abgabensystems festgelegt hat, durch Verwaltungsgerichte führt zu Willkür und Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie zur Verletzung weiterer Grundrechte (Artikel 2, Artikel 14 GG).
Der Verein wird damit zum bundesweiten, zum überregionalen Sprecher der Interessen der zahlreichen Bürgerinitiativen und Vereinigungen in den Ländern und Kommunen, ohne deren lokales Engagement anzutasten. Er unterstützt in einem ideellen Sinne alle Vereinigungen, Verbände, Vereine, politischen Parteien und Privatleute, die gegen die Ungerechtigkeit des Kommunalabgabensystems sowie die unwirtschaftliche und bürgerunfreundliche Gestaltung der kommunalen Infrastruktur antreten, und bietet ihnen die Zusammenarbeit an.
Der Verein plant anlässlich einer bundesweiten Mitgliederversammlung in der ersten Hälfte des Jahres 2011, weitere Aktionen - insbesondere auch auf politischer Ebene - zu starten.
Briefanschrift des Vereins:
c/o Dr. Ernst Niemeier,
Bergedorfer Weg 4,
21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: 040-720 75 00
E-Mail: ernst.niemeier at t-online.de
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25
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Die „Bürgerallinanz Thüringen e.V. gegen überhöhte Kommunalabgaben” hat einen eigenen Gesetzentwurf zum „Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge” erarbeitetet, der bürgerfreundlich und finanzierbar und daher zur Diskussion zu stellen ist.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE halten den öffentlichen Dialog über die Kommunalabgaben für zwingend erforderlich und führen deshalb am
Donnerstag, den 28. Oktober 2010,
ab 16.00 Uhr
im Raum 125/125a des Thüringer Landtages
eine öffentliche mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch.
Einladung zur öffentlichen Anhörung [PDF]
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01
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Wichtige Information
Liebe Mitstreiter!
Laut mehreren Anfragen von Betroffenen haben wir erfahren, dass Haus und Grund Dresden einen Artikel über Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge in ihrem Infoblatt hat. Darin werden Sie aufgefordert, die geleisteten Beiträge von der Stadt zurückzufordern und zwar bis zum 10.5.2010.
Nach Auffassung der Staatsregierung und der Stadt ist die rückwirkende Abschaffung nicht mit einer Rückzahlung verbunden, da die Bescheide zwar jetzt rechtswidrig, aber nicht nichtig sind. Unabhängig davon kämpfen wir nach wie vor für eine Rückzahlung und warten auf die Resultate des Ausschusses zum Verwaltungshandeln bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge.
Davon abgesehen bleibt es jedem überlassen seine gezahlten Beiträge von der Stadt zurück zu fordern, egal in welcher Form. Damit verbunden sollte man durchaus seine persönliche Rechtauffassung zum Ausdruck bringen.
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01
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Aktuelles
Die Vereinigte Bürgerinitiative Dresden zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in eigener Sache.
Liebe Mitglieder und Betroffene,
infolge des inzwischen bundesweit gestiegenen Interesses an unserer Arbeit macht sich eine personelle Änderung erforderlich.
Unser Mitglied, Herr Hans Nerger, wird zukünftig als Repräsentant unserer VBI auf Bundesebene weiterarbeiten, die Kontakte ausbauen und Termine mit den Verbänden und Initiativen wahrnehmen.
Neu in den Sprecherrat wird Frau Yvonne Roch aufgenommen. Sie wird die Aufgaben von Herrn Nerger übernehmen und steht als Ansprechpartner und Koordinator für alle Anfragen der betroffenen Bürger zur Verfügung.
Wir möchten an dieser Stelle alle Betroffenen nochmals bitten, ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen und zu verstärken, um das Ziel der endgültigen Abschaffung und vollständigen Rückzahlung aller Beträge zu erreichen.
Im Auftrag der VBI
Gert-R. Lechner
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24
Mrz
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt
Von Dr. Ernst Niemeier
Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes ‘Straße’ äquivalent sein, gleich sein. Diese Anforderung an die Beiträge ist Ausdruck des finanzwirtschaftlichen ‘Äquivalenzprinzips’, das neben dem ‘Leistungsfähigkeitsprinzip’ eines der beiden Fundamentalprinzipien ist, die im öffentlichen Abgabensystem zu beachten sind. Diese Fundamentalprinzipien dienen der gerechten Belastung der Bürger und sind vom Staat und der Kommune zu beachten. Ihre Verletzung stellt grundsätzlich einen Verfassungsverstoß dar.
Im Falle des Straßenbaus ist für die Grundstückseigentümer dann ein konkreter und individuell zurechenbarer Vorteil erkennbar, wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird. In diesem Fall steigt durch die Erschließung, d. h. den Straßenbau der Wert des Grundstücks. Deshalb ist in diesem Fall ein Beitrag gerechtfertigt, der als Erschließungsbeitrag erhoben wird. Ob die übliche Höhe von 90 % angemessen ist, ist allerdings eine andere Frage.
Diese einmalige Wertsteigerung eines Grundstücks durch die Erschließung ist der einzige besondere Vorteil, den Grundstückseigentümer von einer Straße haben. Wenn eine Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es diesen oder einen anders gearteten besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer nicht. Grundstückseigentümer haben dann von der Straße keinen anderen Vorteil als alle anderen Nutzer der Straße. Das sich hinsichtlich der Beitragserhebung ergebende Problem besteht darin, dass ein besonderer Vorteil weder den Grundstückseigentümern noch den übrigen Nutzern konkret und individuell zugerechnet werden kann. Wenn der besondere Vorteil aber weder für die Grundstückseigentümer noch für die übrigen Nutzer bekannt ist, kann kein ihm gemäßer, kein äquivalenter Beitrag festgelegt und erhoben werden. Dann muss die öffentliche Leistung ‘Straße’ wie im Falle aller anderen öffentlichen Leistungen, die dem einzelnen Bürger nicht zugerechnet werden können, aus Steuern bezahlt werden. Werden trotzdem Beiträge erhoben, ohne dass der notwendige Maßstab für ihre Bemessung bekannt ist, ist ihre Erhebung willkürlich.
Der Staat, die Kommune darf weder ein entsprechendes Gesetz noch eine solche Beitragssatzung erlassen, weil die Beitragserhebung das Ziel nicht erreichen kann, das mit Beiträgen verfolgt wird: die Äquivalenz von Vorteil und Beitrag. Mit der Zuwiderhandlung verstößt der Staat oder die Kommune dann gegen das sog. „Übermaßverbot”. Und er verstößt gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes:
gegen die Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG;
denn die Straße würde weitgehend von Grundstückseigentümern bezahlt werden, während andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen;
würde gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verstoßen werden, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass allein Grundstückseigentümer für den Straßenbau zahlen; eine solche Rechtfertigung ergäbe sich nur, wenn ein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer bekannt wäre.
Diese klaren und logischen Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Beachtung der finanzwirtschaftlichen Fundamentalprinzipien werden von Finanzwissenschaftlern, die für die Gestaltung des öffentlichen Abgabensystems zuständigen Wissenschaftler, so gesehen. Sie werden auch von den Steuerrechtlern so gesehen, die für das Abgabenrecht zuständigen Wissenschaftler.
Wenn diese Zusammenhänge so klar sind, wenn der Verstoß gegen die Prinzipien des Abgabensystems und Abgabenrechts sogar Grundrechtsverstöße sind, warum vertreten dann Verwaltungsrechtler die Meinung, dass Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen?
Die Verwaltungsrechtler haben sich auf diesen Irrweg begeben, weil sie
erstens den Unterschied zwischen Straßenbau im Falle der Erschließung eines Baugebietes und dem Straßenbau im Falle der Erneuerung übersehen. Straßenbau ist für sie Straßenbau. Wenn im Erschließungsfall ein Beitrag erhoben werden darf (es wird ja nur eine Straße gebaut), dann muss der Grundstückseigentümer auch im Falle der Erneuerung der Straße (es wird ja nur eine Straße gebaut) einen Beitrag zahlen. Der grundlegende Unterschied beider Situationen wird übersehen: Im ersten Fall ist ein besonderer individueller Vorteil des Grundstückseigentümers bekannt - die Wertsteigerung des Grundstücks, im zweiten Fall ist ein solcher besonderer Vorteil nicht vorhanden und deshalb auch nicht individuell zurechenbar.
Der zweite Grund, der sie ihren Irrweg beschreiten lässt, liegt in der Unmöglichkeit, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu benennen. Die Verwaltungsrechtler sehen sehr wohl, dass die Kommunalabgabengesetze ausdrücklich verlangen, Beiträge gemäß den Vorteilen zu bemessen. Da es ihnen aber nicht gelingt, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu erkennen, behaupten sie einfach: Es kommt auf die individuellen Vorteile gar nicht an. Damit verwandeln die Oberverwaltungsgerichte, die eine solche Feststellung treffen, das Äquivalenzprinzip in sein Gegenteil: in ein Non-Äquivalenzprinzip.
Oder sie arbeiten mit Leerformeln wie der, dass der Gebrauchswert des Grundstücks gesteigert werde, was immer man darunter zu verstehen hat. Wenn damit jedoch gemeint sein sollte, dass die Straße benutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen, so muss man einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorteil bereits mit dem Erschließungsbeitrag bezahlt worden ist. Zum anderen ist die Frage zu stellen, worin sich die Zielerreichung der Grundstückseigentümer von den Zielen und Zielerreichungen der übrigen Nutzer prinzipiell unterscheidet.
Die Verwaltungsrechtler missachten also das Äquivalenzprinzip. Und sie tun es ohne Skrupel, weil sie die grundlegende Bedeutung des Äquivalenzprinzips, seinen Verfassungsrang offenbar nicht erkennen. Sie erkennen nicht, dass ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip reine Willkür ist und Grundrechtsverstöße darstellt.
Diesen Verstoß gegen das Grundgesetz begehen aber nicht nur die Verwaltungsrichter mit ihrer bisherigen Rechtsprechung, wenn sie entgegen der Formulierung des einschlägigen Paragraphen eines Kommunalabgabengesetzes die Vorteilszurechnung einfach beiseite schieben. Diesen Verstoß beging auch schon der Gesetzgeber mit dem Erlass dieser Gesetze. Denn der einschlägige Paragraph, der die Bemessung der Beiträge nach den Vorteilen regelt, wendet sich nur an eine Gruppe von Nutzern der Straße: an die Grundstückseigentümer. Man kann aber Vorteile schon dann nicht konkret und individuell zurechnen, wenn man von vornherein einen großen Teil der Nutzer mit ihren Vorteilen von der Beitragsbelastung ausschließt.
Straßenbaubeiträge sind in der Regel willkürlich. Sie verstoßen gegen die Gleichbehandlung und den Eigentumsschutz. Straßenbaubeiträge müssen deshalb abgeschafft werden. Da Straßen von allen Bürgern benutzt werden oder benutzt werden können, müssen die Kosten aus allgemeinen Abgaben, aus Steuern finanziert werden.
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11
Feb
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Hallo, liebe Mitglieder, Freunde, Betroffene und Sympathisanten,
die Vereinigte Bürgerinitiative VBI hat eine nette Anzahl an Dankes-Mail für die ziemlich aufreibende Arbeit der vergangenen Jahre erhalten.
Die Freude darüber ist groß. Wir möchten jedoch den Dank an alle weiterreichen, die treu zur Stange gehalten haben, Betroffene ebenso wie Nichtbetroffene und Unterstützer. Und nicht zuletzt an alle, die bei der kräftigen Demo vor der Goldenen Pforte mitgeholfen haben.
Jetzt kommt die große logische Bitte: Bleiben Sie weiter solidarisch für alle, die bisher bezahlen mussten – wenn wir eng zusammenhalten, könnten wir auch diese Hürde nehmen.
Mit Zusammenhalt und Solidarität kann man gegen die sture Politik viel erreichen – was wir gemeinsam bewiesen haben und weiter versuchen wollen.
Doch auch die Rückzahlung ist nicht das letzte Ziel: Das geltende Sächsische Kommunalabgabengesetz muß – wie in Baden-Württemberg – geändert werden.
Sonst kann es passieren, dass Sie trotz intakter Straße unter irgendeinem Vorwand (Beleuchtung, Belag) oder dass ihre Kinder wieder zahlen müssen.
Denn die Straßenausbausatzung kann jederzeit wieder eingeführt werden, auch rückwirkend. Sicher sind wir nur, wenn das Kommunalabgabengesetz in Sachsen geändert wird.
Schicken Sie uns immer wieder Email-Adressen Ihrer interessierten Straßen-Mitbewohner, damit wir gemeinsam eine immer größer werden Kraft entwickeln können.
Mit solidarischen Grüßen
VBI - Vereinigte Bürgerinitiative
Mitglied im Sprecherrat
Hans Nerger
Telefon: 401 3774
Telefax: 403 4853
Funktel: 0173 843 5240
E-Mail: info@familienerger.de
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25
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
VBI zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung 24.1.2010
Erklärung
Bezug nehmend auf den Artikel vom 23.1.2010 der DNN (Sind Beiträge von 1997 ein Kompromiss) erklären wir folgendes:
1. Die VBI muss nicht ihr Gesicht wahren, denn sie kann jedem offen ins Gesicht sehen. Was soll ein fauler Kompromiss, wenn wieder nur Benachteiligungen von vielen Bürgern Dresdens provoziert werden.
2. Die von Herrn Hille propagierte geringe Haushaltsbelastung würde ca. 20% der gezahlten Beiträge ausmachen, also angenommene 2.5 Mill. Dieselbe Summe wäre nötig, wenn man die rückwirkende Abschaffung ab 1997 bevorzugen würde. Allerdings wären dann alle Klagen und Widersprüche erledigt und eine Unzahl von Verfahren, die immense Kosten verursachen, vom Tisch. Das wäre auch ein Beitrag zum Frieden in der Stadt.
3. Eine Teilrückzahlung würde dieselben Auswirkungen von Ungerechtigkeit in sich bergen. Hier wird populistisch nur der Schein von Gerechtigkeit propagiert. Gleichzeitig würde die geringe Rückzahlung keineswegs die betroffenen Bürger befriedigen. So bekäme theoretisch, z.B. die Grundstraße 3% zurück. Was jedoch Herr Hille nicht sehen will oder kann, ist dass die Grundstraße per 31.12.2009 verfristet ist und somit gar keinen neuen Bescheid erhalten kann. Dies betrifft jetzt alle Straßen, die im Dezember beschieden worden sind. Sie würden von der Lösung benachteiligt werden.
4. Es ist schlichtweg unwahr, dass es sich um eine rein politische Frage handelt.
Wir würden heute nicht vor einem solchen Dilemma stehen, wenn die Abschaffungssatzung vom 21.2.2008 juristisch korrekt gewesen wäre.
5. Will Herr Hille die Meinung vieler juristischer Experten nicht zur Kenntnis nehmen und den Empfehlungen des Sächsischen Innenministeriums folgen. Will Herr Hille die Antwort des Sächsischen Innenministers Herrn Ulbig vom 15.1.2010 nicht zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Kann oder darf er nicht?
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21
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Denni Klein
zum neuen Vorstoß, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen
Der Vorstoß der FDP, die Straßenausbaugebühren doch noch rückwirkend abzuschaffen, ist nur ein erster Schritt. Zumindest würden alle Bürger, die noch nicht bezahlt haben, verschont. Das ist aber nur ein Teilerfolg, der weiter jene bestraft, die schon bezahlt haben. Deshalb muss oberstes Ziel bleiben, alle Beiträge zurückzuzahlen.
Für diesen Schritt fehlt aber selbst der in diesen Tagen mit Geschenken sonst nicht knausernden FDP der Mut. Aber Bürger sind auch keine spendenstarke Lobby. Doch der FDP-Vorstoß ist bisher der einzige, der überhaupt auf dem Tisch liegt. Und schon dürfte er im Stadtrat schwer durchzubringen sein. Schon einmal hat es der Rat nicht geschafft, sich auf einen Stichtag zu einigen, zu dem keine Gebühren mehr fällig werden. Deshalb wird wohl auch dieser Versuch verpuffen. Straßen benutzen alle und müssen von allen bezahlt werden. Die Gebühren waren vom ersten Tag an ungerecht und falsch.
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