Kategorie "Aktivitäten"
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24
Nov
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Aktuelles, Archiv, Baumschutzsatzung, Erfahrungen und Meinungen, Kooperierende Bürgerinitiativen, Medienspiegel, f2, frei
Verein für grundrechtskonforme Abgabengestaltung unterstützt Aufstand gegen Willkür bei der Erhebung der Straßenbaubeiträge und anderer Kommunalabgaben
Die Vertreter zahlreicher Bürgerinitiativen aus Dresden, Erfurt, Wentorf bei Hamburg, Würzburg, aus dem Raum Bamberg/Coburg/Nürnberg sowie des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer aus Berlin haben am 16. 11. 2010 in Erfurt einen “Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland” (AVgK) gegründet. Der Verein lädt die zahlreichen lokalen Bürgerinitiativen sowie auch andere Privatpersonen ein, sich dem Verein anzuschließen.
Der Verein betrachtet die bisherige Erhebung von Straßenausbaukosten und anderer Kommunalabgaben in vielen Kommunen und Zweckverbänden als grundgesetzwidrig. Schon die diesbezüglichen Satzungen und Landesgesetze sieht er als grundgesetzwidrig an. Er unterstützt deshalb alle Maßnahmen und Verfahren, die eine gerechte Gestaltung des kommunalen Abgabensystems und eine wirtschaftliche und bürgerfreundliche Mitgestaltung des Straßenausbaus ermöglichen.
Der Verein unterstützt daher insbesondere die beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen
BVerwG 9 BN 4.10
anhängige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und das anschließende Revisionsverfahren. Die Verfahren verfolgen das Ziel, die Missachtung des finanzwissenschaftlich statuierten Äquivalenzprinzips durch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu beseitigen. Dieses sog. Fundamentalprinzip bezweckt eine gerechte Belastung der Bürger, indem es die Beitragserhebung an die erlangten Vorteile knüpft. Sind zurechenbare Vorteile nicht vorhanden, ist das Äquivalenzprinzip und damit eine Beitragserhebung nicht möglich.
Die Verwaltungsgerichte verwässern dieses Fundamentalprinzip der öffentlichen Abgabenerhebung, indem sie den Vorteilsbegriff entweder so weit auslegen, dass von Äquivalenz, von Entsprechung zwischen Vorteil und Beitrag nicht mehr die Rede sein kann. Oder sie konstruieren waghalsige, nicht wirklich vorhandene Vorteile, von denen sie behaupten, dass sie die Anwendung des Äquivalenzprinzips, d. h. die Beitragserhebung rechtfertigten. So konstruiert das OVG Schleswig einen vermeintlichen besonderen Vorteil der Grundstückseigentümer auf der Grundlage einer falschen Tatsachenbehauptung (dass die Straßennutzung vom Grundstück aus nach dem Ausbau steige, obwohl die Nutzung von den persönlichen und beruflichen Zielen abhängt). Und es vergleicht sachlich falsch und logisch unzulässig Grundstücke an der ausgebauten Straße mit nicht betroffenen Grundstücken, obwohl die Ermittlung eines besonderen Vorteils nur durch den Vergleich zwischen den Nutzern der Straße möglich ist, die an den Kosten beteiligt werden sollen - wenn denn eine Vorteilszurechnung überhaupt möglich wäre. Die Finanzwissenschaft, die das Äquivalenzprinzip und damit die Notwendigkeit der Entsprechung von Vorteil und Beitrag im Interesse der gerechten Belastung statuiert hat, stellt allerdings fest, dass für “öffentliche Güter”, zu denen Straßen gehören, eine Vorteilszurechnung gar nicht möglich ist. Die Missachtung dieser sachlich begründeten Sicht der Fachrichtung, die die Regeln und Prinzipien des öffentlichen Abgabensystems festgelegt hat, durch Verwaltungsgerichte führt zu Willkür und Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie zur Verletzung weiterer Grundrechte (Artikel 2, Artikel 14 GG).
Der Verein wird damit zum bundesweiten, zum überregionalen Sprecher der Interessen der zahlreichen Bürgerinitiativen und Vereinigungen in den Ländern und Kommunen, ohne deren lokales Engagement anzutasten. Er unterstützt in einem ideellen Sinne alle Vereinigungen, Verbände, Vereine, politischen Parteien und Privatleute, die gegen die Ungerechtigkeit des Kommunalabgabensystems sowie die unwirtschaftliche und bürgerunfreundliche Gestaltung der kommunalen Infrastruktur antreten, und bietet ihnen die Zusammenarbeit an.
Der Verein plant anlässlich einer bundesweiten Mitgliederversammlung in der ersten Hälfte des Jahres 2011, weitere Aktionen - insbesondere auch auf politischer Ebene - zu starten.
Briefanschrift des Vereins:
c/o Dr. Ernst Niemeier,
Bergedorfer Weg 4,
21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: 040-720 75 00
E-Mail: ernst.niemeier at t-online.de
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01
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Aktuelles
Die Vereinigte Bürgerinitiative Dresden zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in eigener Sache.
Liebe Mitglieder und Betroffene,
infolge des inzwischen bundesweit gestiegenen Interesses an unserer Arbeit macht sich eine personelle Änderung erforderlich.
Unser Mitglied, Herr Hans Nerger, wird zukünftig als Repräsentant unserer VBI auf Bundesebene weiterarbeiten, die Kontakte ausbauen und Termine mit den Verbänden und Initiativen wahrnehmen.
Neu in den Sprecherrat wird Frau Yvonne Roch aufgenommen. Sie wird die Aufgaben von Herrn Nerger übernehmen und steht als Ansprechpartner und Koordinator für alle Anfragen der betroffenen Bürger zur Verfügung.
Wir möchten an dieser Stelle alle Betroffenen nochmals bitten, ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen und zu verstärken, um das Ziel der endgültigen Abschaffung und vollständigen Rückzahlung aller Beträge zu erreichen.
Im Auftrag der VBI
Gert-R. Lechner
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24
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten
Demo am 28. Januar 2010 um 15.30 Uhr
Wir fordern die rückwirkende Abschaffung der Straßenausbausatzung bis 1997 und die Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge
Gerechtigkeit - Jetzt oder nie!!!
Deshalb veranstalten wir eine Demonstration der Straßenausbaubeitrags-Geschädigten vor der Goldenen Pforte am Rathaus zur Stadtratssitzung.
Ein politisches Versprechen und ein Stadtratsbeschluss wurden gebrochen. Mit der Zwangseintreibung sind wieder alle Tore offen für willkürliche Gebührenabzocke, von Rückzahlungen ganz zu schweigen. Es gibt noch eine Chance! Ein Beschluss zur Lösung wird bis heute bewusst von der Stadt verschleppt. Seit Februar 2008 wird offensichtlich untätig von Seiten des Rathauses auf unser Vergessen spekuliert.
Wir Bürger haben die Nase voll und lassen uns nicht mehr an dieser herumführen.
Wir stehen im Finale eines langen Kampfes,
darum liebe Mitglieder, Betroffene, Sympathisanten und Freunde, gestalten wir dies zu einer mächtigen Demonstration. Nehmen Sie alle mit, die mittelbar und unmittelbar betroffen sind, vom Kind bis Oma, Opa und Freund, den Nachbarn nicht vergessen und auch die sich im Rechtsstreit mit der Stadt befinden. Bringen Sie Trillerpfeifen, Klingeln, Ratschen, Hupen, Rasseln, Trommeln und Trompeten mit, wir wollen uns doch beim Stadtrat bemerkbar machen. Fertigen Sie Protestplakate an. Übt Solidarität mit allen die zahlen müssen!!!
Nur gemeinsam und mit vielen sind wir stark!!!
Vor und nach der Wahl - Straßenausbaubeitragsskandal!
Stadträte besinnt Euch!
VBI für die rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Ansprechpartner: G. Lechner 4010349, K. Bongartz 2685280, H. Nerger 4013774
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11
Dez
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Vereinigte Bürgerinitiativen
Zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (VBI)
Gert-R. Lechner, Kohlenstr. 63, 01189 Dresden, Tel.: 0351 4010349
Pressemeldung
Straßenausbaubeiträge
Schlimmer als in der DDR - Demokratie sieht anders aus
Dresden nimmt jedes Jahr ca. 75 Mio. EUR Grundsteuer ein (mit den deutschlandweit -nach Berlin- zweithöchsten Satz). Dies sollte auch für den Straßenbau reichen. Nach einer Besserung der Finanzen - so wurde es dem Bürger immer versprochen- sollten die Grundsteuern wieder sinken. Hier wurde der Bürger bereits hintergangen - auf die Grundsteuersenkung warten wir noch heute.
“Mit In-Kraft-Treten der Aufhebungssatzung (28.02.2008) werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben und keine Beitragsbescheide mehr erlassen”
Das war und ist der politische Wille der Stadträte (84,4%) am 21.02.2008 bestätigt durch den Beschluss vom 19.11.2009. Gründe hierfür waren die demokratiefeindliche Handhabung, die fehlende Transparenz und das überwiegende “Auffressen” der Gebühren durch die Verwaltung selbst beim Bescheidvollzug (Eintreiben).
Für den Bürger war klar, -keine Bescheide mehr erlassen- gilt ab sofort und für alle Straßenausbaumaßnahmen.
Nach fast 2 Jahren Inaktivität, kurz vor Weinachten, gehen jetzt neue Beitragsbescheide für Straßen (zunächst im Umfang von 3,4 Mio EUR) an Dresdner Bürger. Aktuell betroffen sollen etwa 520 Grundstückseigentümer sein (Angaben der Stadt). Welche Bürger und welche Straßen dabei konkret betroffen sind, dass wird verheimlicht bis der Bescheid im Briefkasten liegt.
Nicht nachvollziehbar, wollte es die Stadt innerhalb von zwei Jahren es nicht schaffen eine erlösende Möglichkeit z.B. einer rückwirkenden Aufhebungssatzung ohne Rückzahlung in den Stadtrat einzubringen. Hinweise zu dieser Lösung kamen von der Staatsregierung und der LD. Nach den Wahlen wurde dann im November eine Vorlage eingebracht, die vorsah weiter abzukassieren. Dem verweigerten sich am 19.11.09 viele aufrechte Stadträte. Nun versteckt sich die Stadt hinter einer Ersatzvornahme seitens der Landesdirektion.
“Derartigen Wortbruch erlebten wir selbst zu DDR-Zeiten nicht”, bricht es aus Dresdner Bürgern heraus. Wut und Enttäuschung breiten sich aus, da von Bürgernähe und signalisierter Kompromissbereitschaft der Oberbürgermeisterin (CDU) nichts zu spüren ist.
Im Gegenteil - wieder unter Verschluss durch Frau Orosz gehalten: die förmliche Ersatzvornahme und die vorhergehende förmliche Beanstandung durch die LD. Für die Beanstandung sind dadurch die rechtlichen Möglichkeiten des Stadtrates wohl bereits verfallen, für die Ersatzvornahme droht dies unmittelbar.
Zu deutsch: der Stadtrat wird durch die Oberbürgermeisterin entrechtet und seiner Handlungsfähigkeit ohne jegliche gesetzliche Grundlage beraubt.
Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist zu lesen:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Diesen Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung erleben wir gerade. Wir sind jedoch gewiss, dass die Mitglieder der VBI und die vielen aufrechten Stadträte diesen Angriff auf unsere Demokratie nicht widerstandslos hinnehmen werden.
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25
Nov
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Aufruf der Bürgerinitiative vom 23.November 2009
Liebe Mitglieder, Sympathisanten und Freunde,
wie Sie den Presseartikeln entnehmen können, hat wegen des Stadtratsbeschluss vom 19.11.2009 (Worthalten: keine Beitragsbescheide mehr verschicken) die Landesdirektion angekündigt, jetzt die Landeshauptstadt zum Kassieren zu zwingen.
Offiziell hat die Landesdirektion (nach Kenntnis der Stadträte) den hier angegriffenen Beschluss bis jetzt (nach fast 2 Jahren) noch nicht einmal formal nach § 114 Sächsische Gemeindeordnung beanstandet! Die Landesdirektion will hier also mit einer vorgezogenen Ersatzvornahme Recht brechen, um neues Unrecht zu schaffen.
Sie würde dabei unzulässig in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und die Demokratie weiter beschädigen.
Der Politische Wille des Stadtrates, welcher im Auftrage des Wählers gehandelt hat, lässt sich - wie namhafte Juristen bestätigen - auch anders umsetzen, dies scheint für die LD nicht zu zählen. Ist es wirklich so, wie von den LINKEN beanstandet, dass die Aufsichtsbehörde eine CDU-Gesteuerte ist und Beschlüsse, welche der CDU nicht mehr passen, mittels Druck und Ignoranz nachträglich aufgehoben werden sollen?
Die VBI , die ca. 60.000 Betroffene vertritt, wird sich hier nicht beugen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um den Stadtratsbeschluss im Interesse der betroffenen Bürger und im Sinne der Stadtratsmehrheit in rechtssichere Form zu gießen.
Wir bedanken uns für das Worthalten und Engagement bei den Fraktionen „Die Linke”, „Die Grünen”, der „FDP” und für die Stimmenthaltung der „SPD”. Ohne deren Verständnis und deren Beitrag wäre der Beschluss vom 19.11.2009 nicht erreicht worden.
Gleichfalls erschüttert sind wir aber über den Wortbruch, die Redebeiträge (Herr Hille) und das Abstimmungsverhalten der Bürgerfraktion unter Vorsitz von Herrn Fischer, die am 19.11.2009 auch die von der FDP vorgeschlagene juristisch Prüfung und Umsetzung der bürgerfreundlichen Lösung einer rückwirkenden Abschaffung verhindert hat.
Liebe Mitglieder, Sympathisanten und Freunde,
unterstützen Sie jetzt unseren gemeinsamen Kampf gegen diese Ungerechtigkeit und Arroganz der Behörden, indem Sie durch Leserbriefe an alle Dresdner Zeitungen Ihr Lob den aufrechten Stadträten und Ihre Missbilligung gegenüber der Landesdirektion (LD) und den wortbrüchigen Fraktionen zum Ausdruck bringen.
Wir kämpfen weiter - gemeinsam sind wir stark!
Dresden, 23.11.2009
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20
Jul
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Brief der Vereinigten Bürgerinitiative
Liebe Mitglieder, Sympathisanten und Freunde:
Wehren lohnt sich!
“Gerichtliche Klatsche” nennen die Dresdner Neuesten Nachrichten das Urteil vom 15. Juli 2009 des Verwaltungsgerichtes Dresden, bei dem das Gericht die Bescheide zum Straßenausbau für die untere Ockerwitzer Straße aufhob.
Zuvor hatten sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Ockerwitzer Straße und ihr Mitbegründer und Mitglied im Sprecherrat Marko Tonn beispiellos in das Problem hinein gebissen. Akten wurden besorgt und ausgewertet, Hintergründe recherchiert und Baupreise verglichen. Damit waren genügend Tatsachen für Ungereimtheiten der Stadtverwaltung ausgegraben worden, die zur gerichtlichen Klärung standen.
Die Rechtsbeistände der BI bereiteten dies dann für die gerichtliche Verhandlung weiter auf. Mit umfangreichen Vorbereitungen und Aktenmaterial ging dann die BI in die erwartete zähe Verhandlung.
Im Gericht folgte dann jedoch die große Überraschung. Nach kurzer Aufzählung der wesentlichen Vorwürfe von fehlerhafter Bauausführung über überzogenen Baurechnungen bis hin zu verschwundenen Altpflaster konzentrierte sich das Gericht auf die Einordnung der Ockerwitzer als Anliegerstraße mit dem Ziel, die darauf aufbauende Abschnittsbildung für rechtswidrig zu erklären. Einer Aufarbeitung der einzelnen “substantiellen Vorwürfe” bedurfte es bei dieser Strategie nicht. Die Vertreter der Stadt begriffen offensichtlich diese clevere Verhandlungstaktik nicht und versuchten mit unqualifizierten Vorträgen (Erklärung eines fehlenden Bauprogramms: “wenn wir mal Geld finden, können wir schnell mal eine Straße ausbauen, das geht manchmal schneller als man denkt - meistens finden wir aber kein Geld”) das Ruder noch herumzureißen, ritten sich aber immer weiter rein.
Lesen Sie bitte im Anhang die Zeitungsartikel. Nicht darin stehen all die zusammengetragenen Ungereimtheiten. Ein langer Kampf und jede Menge Ungelegenheiten gingen hier voraus.
Aber im Endeffekt zählt der Erfolg, schließlich gab es Bescheide bis 30.000 EUR. Es lohnt also, wachsam zu sein, sogar mitten im Ausbau zu überwachen und zu dokumentieren.
Bleibt zu hoffen, dass die Stadt nicht vor dem OVG in Berufung geht. Aber hier stehen die Chancen vergleichsweise günstig: Oben genannte und nicht in der Zeitung erschienene Vorwürfe müssten schließlich dann restlos aufgeklärt werden und ob das Urteil in diesem Fall günstiger für die Stadt ausfällt bleibt zu bezweifeln. Urteil Az.: 6 K 1785/07 u.a.
PS: Die Verwaltung will die Bescheide auch noch vollstrecken - da für Sie das Urteil noch nicht rechtskräftig und somit nicht bindend ist!!
Bleiben Sie bitte wachsam. Sie sehen, für Sie und andere lohnt es sich, sich für das Recht einzusetzen und nicht nachzulassen!!
VBI - Vereinigte Bürgerinitiative
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02
Mrz
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Vereinigte Bürgerinitiativen zur rückwirkenden
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge(VBI)
Sächsische Zeitung
Lokalredaktion
Pressemitteilung
Sprecherrat der VBI- weitere Straßenausbaugebühren drohen!
Am 28.02.2008 wurden mit überwältigender Mehrheit von den Dresdner Stadträten die ungerechten
Straßenausbaugebühren abgeschafft. Zugleich votierten die gewählten Volksvertreter auch für einen
sofortigen Stopp jeglicher Bescheiderstellung. Diesem großen Erfolg war eine immer stärker
werdende Protestwelle Dresdner Bürger gegen Zwangsabgaben für öffentliche Straßen durch die
Dresdner Stadtverwaltung vorangegangen.
Die Freude wurde jedoch bald darauf durch das Regierungspräsidium(heute Landesdirektion) mit
seinem Veto gegen einen Beitragsverzicht getrübt.
Seit nunmehr einem Jahr versuchen die Mitglieder der VBI unter Führung des Sprecherrates eine
Klärung- bisher vergeblich- mit der Stadt im Sinne des Stadtratsbeschlusses und der Betroffenen
herbeizuführen. Stadtverwaltung, Landesdirektion und das sich selbst eingeschaltete
Innenministerium haben das bis heute verhindert. Weder ein von der VBI vorgeschlagenes
Investitionsprogramm noch Stichtags Regelungen wurden akzeptiert. Bei Gesprächen in der Sache
zwischen Stadt und Land, ist der VBI, zuletzt am 13. 02.2009, mitgeteilt worden, dass Mitarbeit und
Anwesenheit der VBI unerwünscht sind.
Leider müssen wir bei einem derartigen bürgerfeindlichen und arroganten Verhalten vom
Schlimmsten ausgehen, zumal auch von mehreren Politikern der VBI unverhohlen ins Gesicht gesagt
wurde, dass rechtlich Voraussetzungen so geschaffen werden, damit viele Bürger noch zu zahlen
haben. Hier steht eine Summe von mehreren Mio.EUR im Raum.
Die Brisanz und die verheerende Wirkung einer Zurückhaltung von Investitionen für den Mittelstand
ist uns bewusst, aber in Loyalität gegenüber unseren Mitgliedern müssen wir den Betroffenen
empfehlen, sämtliche Investitionen zurückzustellen und finanzielle Reserven(sofern vorhanden) nicht
anzutasten bzw. sich auf Zwangshypotheken mit dem Geruch der „kalten Enteignung” einzustellen,
da nach der Kommunalwahl mit der Beitreibung von Mio.EUR zu rechnen ist.
Für weitere Rückfragen steht der Sprecherrat der VBI gern zur Verfügung.
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22
Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Klaus Bongartz
01326 Dresden
Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Innenausschusses,
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
Sehr geehrte Abgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon mit geringer Erwartung habe ich an der Anhörung des Innenausschusses zum Thema Ortschaftsverfassung und Bürgerbeteiligungsgesetz teilgenommen. Das Bild, ein halbleerer Saal, das sich mir bot und die Wortbeiträge der Sachverständigen, außer denen der Bürgervertreter, hatten mich dann jedoch regelrecht entsetzt.
Nun sind Bürgervertreter der Bürgerinitiativen so einiges gewohnt und daher verständlicherweise angetan von dem Vorstoß der Fraktion der Grünen, mit diesen Gesetzen die Rechte der Bürger zu stärken, um damit auch unser tägliches Leben zu vereinfachen.
Was aber musste ich von den Herren Brüggen, Ewert, Groneberg, Gruber, Dr. Kühn und Sittel hören; warum es nicht geht, was es denn überhaupt soll, es ist schon alles geregelt, unsere Demokratie funktioniert bestens, Bürgerinitiativen gehen von einzeln Personen und Randgruppen aus und stören nur die Abläufe usw. Der Gipfel war dann noch die Behauptung, dass viele von der Politik enttäuschte Bürger sich nicht in Protesten ergehen, sei ein Zeichen der Zufriedenheit der Bürger mit den gewählten Personen, Gremien und Verwaltungen. Obwohl nur knapp die Hälfte der Abgeordneten des Landtages überhaupt ein Interesse am Thema zeigte, wurde zu allem Überfluss noch auf die Tribüne verwiesen, dass ja dort nur zwei Bürger sitzen, während die anderen wohl zufrieden seien und deshalb nicht erschienen seien.
Mein Eindruck war, dass es überhaupt nicht um die Sache ging, sondern darum, mit aller Macht und primär mit juristischem Geplänkel zu beweisen, dass diese Gesetze völlig überflüssig und überhaupt nicht erforderlich ist, da ohnehin schon alles Bestens sei. Im Gegensatz dazu hat Herr Dr. Herrmann kurz und prägnant die Gründe, auch aus sozialwissenschaftlicher Sicht, für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes belegt.
Der Bürgerverdruss am politischem System und deren Vertreter hat immens zugenommen. Die Nichtachtung der Rechte der Bürger durch die Mehrheit der Verwaltungen und auch der Verwaltungsgerichte hat unerträgliche Ausmaße in Sachsen angenommen. Wenn dann z.B. der “überwältigende” Wahlsieg vom OB Dresden mit einer Wahlbeteiligung von 33 % (d.h. nur 22,9 % der Dresdner haben ihn als Ihren OB bestimmt) einhergeht und über Gebühr gefeiert wird, scheint es von Seiten vieler gewählter Vertreter der Bürger keine nennenswerten Überlegungen zu diesem Thema zu geben. Die künftigen Wahlen werden es wieder zeigen.
Wer das Dilemma nicht sehen will oder sieht, sollte von seinem Elfenbeinturm wieder in die Niederungen des Alltages schreiten. Wir als Bürgerinitiative stehen mit vielen Initiativen aus Sachsen in Verbindung und erfahren stets das Gleiche -Arroganz und Ignoranz. Stets nach den “bürgerfreundlichen” Aussagen der Professoren Birk und Driehaus (siehe Protokoll eines Behördenmitarbeiters im Internet unter http://dezentrales-abwasser.de/Korruption/Lehrgangsprotokoll.htm).
Berechtigte Anliegen und Ansprüche der Bürger werden ständig ignoriert, ausgehebelt und verschleppt, sowie deren Rechte ständig verletzt und mit perfidem System ausgebremst. Dies kam bei den drei geladenen Bürgervertretern auch deutlich zum Ausdruck.
Was mich mit am meisten erstaunt hat, ist die Tatsache, dass keiner der genanntenHerren auch nur im Ansatz auf die Idee kam, dass Bürgerbeteiligung positive Aspekte hat. Das verwundert schon sehr. Eine gestärkte Bürgerschaft ist in der Lage, richtig einbezogen und behandelt, viel Positives und dies noch kostenneutral zu leisten. Sie würde unzählige Probleme zum Vorteil bewegen und oft Zeit sparen. Dazu müsste sie aber umfassend, laufend und wahrheitsgemäß informiert und einbezogen werden. Auch die Arbeit der Verwaltungen und der gewählten Bürgervertreter sollte dann transparenter sein. Ein Bürger nicht nur zum Wähler und zum Finanzier der Parlamente abgestempelt, sondern demokratisch einbezogen und entsprechend den Gesetzen behandelt, setzt sich auch für gesellschaftliche Belange ein, wie mancher Orts ersichtlich.
Vielleicht waren die Anforderungen an die Herren nicht richtig formuliert. Man hättevorgeben müssen; wie ist es gesetzlich möglich, die Rechte der Bürger in allen Belangen zu stärken? Dazu hätten aber Ziele und Gründe für ein solches Gesetz besser benannt werden müssen. Ein Gesetz welches nur mit kann und sollte arbeiten will, kann nichts bewirken. Es wird automatisch von den Kräften ausgehebelt, die bereits heute alle Macht mobilisieren, den Bürger unter vorgeschobenen Gründen immer mehr seiner Rechte zu berauben. Gleichzeitig sollten nicht nur der Bürger allgemein benannt werden, sondern in erster Linie auch die unmittelbar Betroffenen.
Ortsbeiräte, die nicht vom Wähler, sondern von den Parteien bestimmt werden, lassen viel engagierte Bürger außen vor. Parteimitgliedschaft wird, wie es schon einmal war, zum wichtigsten Kriterium in Entscheidungsprozessen. Gleichzeitig werden die Beiräte deshalb und durch andere Prämissen zum verlängerten Arm der Verwaltungen und der Parteien. Dies sollte gesetzlich ausgeschlossen werden.
Mit meinem Schreiben an Sie, möchte ich erreichen, dass Sie im Interesse von mehr Demokratie und dem Inhalt der Worte “Alle Macht geht vom Volke aus” mehr Verständnis und Initiativen zeigen. Bitte kleben Sie nicht an längst überholten Strukturen. In allen Lebensbereichen verlangen Sie vom Bürger mehr Eigeninitiative - in der Kommunalpolitik wollen Sie uns aber entmündigt lassen. In diesem Sinne begrüße ich die Entstehung von Gesetzen, die die Rechte der Bürger stärken.
Wenn meine Argumente nicht ausreichen sollten, schlage ich Ihnen vor, eine Bürgerkonferenz einzuberufen. Dort könnten sich dann die zahlreichen Bürgerinitiativen Sachsens zu ihren Erfahrungen mit den Ämtern und deren Vertreter äußern. Sie würden sich auch mit Vorschlägen einbringen und Ihnen Impulse geben. Dies würde Ihnen dann ein komplexes Bild der laufenden Praxis im Umgang mit dem Bürger aufzeigen und gleichzeitig Ihnen Ihre Arbeit, wesentlich konkreter und zielgerichteter, erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bongartz
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10
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Investition statt Rückzahlung
Datum: 01.10.2008
Nach eingehender Beratung hat der Sprecherrat der VBI (Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge) folgende Erklärung beschlossen:
Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde am 28.2.2008 abgeschafft. Mit Punkt 3 wurde zusätzlich beschlossen, ab sofort keine Bescheide mehr zu versenden. Damit ist der politische Wille der Stadträte, vor allem der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der PDS, der Linken, der FDP und der Bürgerfraktion dokumentiert. Unmittelbar im Anschluss wurde vom Regierungspräsidium der Punkt 3 als nicht rechtskonform angegriffen. Dieser unbefriedigende Zustand hält bis zum heutigen Tag an.
FDP und Bürgerfraktion versuchen mit unterschiedlichen Anträgen dieses Problem zu lösen. Dieses begrüßen wir. Beide Anträge würden jedoch erneute Zahlungen für einzelne betroffene Bürger nach sich ziehen.
Ursache für das gesamte Problem sind Teile der Verwaltung der Landeshaupstadt Dresden. Es kann nicht sein, dass der Bürger, der heute nicht einmal mehr Akteneinsicht erhält, aber Gemeingut finanziert hat, die Zeche zahlen soll.
Statt jedoch diese jahrelangen Ungerechtigkeiten noch einmal aufzuwärmen, wollen wir lieber nach vorne schauen und eine gerechte, erarbeitete, eigene Lösung vorschlagen.
Neben den betroffenen Bürgern leidet insbesondere das mittelständische Handwerk mangels fehlender Investitionsmittel potentieller Auftraggeber unter den Ausbaubeiträgen.
Wir schlagen daher folgendes städtisches Investitionsprogramm nach dem Gleichheitsgrundsatz vor:
Die Landeshauptstadt Dresden eröffnet befristet jedem Eigentümer, der in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge leisten musste, die Möglichkeit, auf Antrag einen Betrag gleicher Höhe als Investitionszulage zu erhalten. Dazu bildet die Stadt Dresden einen Investitionsfonds.
Förderfähig sind sämtliche Investitionen ab einem Gesamtvolumen größer 1.000 EUR, die im direkten Zusammenhang mit einer Immobilie innerhalb des Stadtgebietes der LH Dresden stehen (z.B. für ökologische Investitionsmaßnahmen, Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Solaranlagen, Fenstererneuerung, Aussenanlagengestaltung u.s.w.).
Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, der Straßenausbaubeiträge ab einer Höhe von 200 EUR zahlen musste. Der Anspruch ist übertragbar (z.B. an Verwandte). Keinen Anspruch haben Eigentümer, die das betroffene Grundstück erworben, geschenkt oder ererbt haben.
Der Antrag auf Inanspruchnahme der Mittel ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe einer gesetzlichen Regelung bei der Landeshauptstadt Dresden zu stellen. Die bereitzustellenden Mittel können in gleichen Margen über 3 Jahre gestreckt werden. Spätestens 5 Jahre nach Bekanntgabe müssen die Investitionen abgeschlossen und die Rechnungen eingereicht sein. Die Auszahlung erfolgt direkt nach der Prüfung der eingereichten Rechnungen - spätestens jedoch 3 Monate nach Rechnungsvorlage.
Dieses Programm, das auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert, stellt nach unserem Ermessen eine allseits gerechte Lösung dar. Die Bürger werden angemessen und gerecht behandelt und die Vorteile für die Stadt liegen auf der Hand: Investitionsschub für das städtische Handwerk, zufriedene Bürger und ein Mehr an Steuereinnahmen als Ausgleich für die Stadt.
Ansprechpartner:
VBI
Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Mitglied im Sprecherrat
Gert-Rüdiger Lechner
Kohlenstr. 63
Dresden
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