Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Pressemeldung vom 16.November 2010

24 Nov

Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Aktuelles, Archiv, Baumschutzsatzung, Erfahrungen und Meinungen, Kooperierende Bürgerinitiativen, Medienspiegel, f2, frei

Generic Viagra generic viagra 2009

Verein für grundrechtskonforme Abgabengestaltung unterstützt Aufstand gegen Willkür bei der Erhebung der Straßenbaubeiträge und anderer Kommunalabgaben

Die Vertreter zahlreicher Bürgerinitiativen aus Dresden, Erfurt, Wentorf bei Hamburg, Würzburg, aus dem Raum Bamberg/Coburg/Nürnberg sowie des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer aus Berlin haben am 16. 11. 2010 in Erfurt einen “Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland” (AVgK) gegründet. Der Verein lädt die zahlreichen lokalen Bürgerinitiativen sowie auch andere Privatpersonen ein, sich dem Verein anzuschließen.

Der Verein betrachtet die bisherige Erhebung von Straßenausbaukosten und anderer Kommunalabgaben in vielen Kommunen und Zweckverbänden als grundgesetzwidrig. Schon die diesbezüglichen Satzungen und Landesgesetze sieht er als grundgesetzwidrig an. Er unterstützt deshalb alle Maßnahmen und Verfahren, die eine gerechte Gestaltung des kommunalen Abgabensystems und eine wirtschaftliche und bürgerfreundliche Mitgestaltung des Straßenausbaus ermöglichen.

Der Verein unterstützt daher insbesondere die beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen
BVerwG 9 BN 4.10
anhängige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und das anschließende Revisionsverfahren. Die Verfahren verfolgen das Ziel, die Missachtung des finanzwissenschaftlich statuierten Äquivalenzprinzips durch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu beseitigen. Dieses sog. Fundamentalprinzip bezweckt eine gerechte Belastung der Bürger, indem es die Beitragserhebung an die erlangten Vorteile knüpft. Sind zurechenbare Vorteile nicht vorhanden, ist das Äquivalenzprinzip und damit eine Beitragserhebung nicht möglich.

Die Verwaltungsgerichte verwässern dieses Fundamentalprinzip der öffentlichen Abgabenerhebung, indem sie den Vorteilsbegriff entweder so weit auslegen, dass von Äquivalenz, von Entsprechung zwischen Vorteil und Beitrag nicht mehr die Rede sein kann. Oder sie konstruieren waghalsige, nicht wirklich vorhandene Vorteile, von denen sie behaupten, dass sie die Anwendung des Äquivalenzprinzips, d. h. die Beitragserhebung rechtfertigten. So konstruiert das OVG Schleswig einen vermeintlichen besonderen Vorteil der Grundstückseigentümer auf der Grundlage einer falschen Tatsachenbehauptung (dass die Straßennutzung vom Grundstück aus nach dem Ausbau steige, obwohl die Nutzung von den persönlichen und beruflichen Zielen abhängt). Und es vergleicht sachlich falsch und logisch unzulässig Grundstücke an der ausgebauten Straße mit nicht betroffenen Grundstücken, obwohl die Ermittlung eines besonderen Vorteils nur durch den Vergleich zwischen den Nutzern der Straße möglich ist, die an den Kosten beteiligt werden sollen - wenn denn eine Vorteilszurechnung überhaupt möglich wäre. Die Finanzwissenschaft, die das Äquivalenzprinzip und damit die Notwendigkeit der Entsprechung von Vorteil und Beitrag im Interesse der gerechten Belastung statuiert hat, stellt allerdings fest, dass für “öffentliche Güter”, zu denen Straßen gehören, eine Vorteilszurechnung gar nicht möglich ist. Die Missachtung dieser sachlich begründeten Sicht der Fachrichtung, die die Regeln und Prinzipien des öffentlichen Abgabensystems festgelegt hat, durch Verwaltungsgerichte führt zu Willkür und Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie zur Verletzung weiterer Grundrechte (Artikel 2, Artikel 14 GG).

Der Verein wird damit zum bundesweiten, zum überregionalen Sprecher der Interessen der zahlreichen Bürgerinitiativen und Vereinigungen in den Ländern und Kommunen, ohne deren lokales Engagement anzutasten. Er unterstützt in einem ideellen Sinne alle Vereinigungen, Verbände, Vereine, politischen Parteien und Privatleute, die gegen die Ungerechtigkeit des Kommunalabgabensystems sowie die unwirtschaftliche und bürgerunfreundliche Gestaltung der kommunalen Infrastruktur antreten, und bietet ihnen die Zusammenarbeit an.

Der Verein plant anlässlich einer bundesweiten Mitgliederversammlung in der ersten Hälfte des Jahres 2011, weitere Aktionen - insbesondere auch auf politischer Ebene - zu starten.

Briefanschrift des Vereins:
c/o Dr. Ernst Niemeier,
Bergedorfer Weg 4,
21465 Wentorf bei Hamburg

Telefon: 040-720 75 00
E-Mail: ernst.niemeier at t-online.de

Trackback Uri kopieren

http://www.buergerinitiative-dresden.de/2010/11/24/pressemeldung-vom-16november-2010/trackback/

Du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.

« Einladung zur öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag

Der Amtsschimmel wiehert »


top