Antwort auf Artikel in den DNN
25 Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
VBI zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung 24.1.2010
Erklärung
Bezug nehmend auf den Artikel vom 23.1.2010 der DNN (Sind Beiträge von 1997 ein Kompromiss) erklären wir folgendes:
1. Die VBI muss nicht ihr Gesicht wahren, denn sie kann jedem offen ins Gesicht sehen. Was soll ein fauler Kompromiss, wenn wieder nur Benachteiligungen von vielen Bürgern Dresdens provoziert werden.
2. Die von Herrn Hille propagierte geringe Haushaltsbelastung würde ca. 20% der gezahlten Beiträge ausmachen, also angenommene 2.5 Mill. Dieselbe Summe wäre nötig, wenn man die rückwirkende Abschaffung ab 1997 bevorzugen würde. Allerdings wären dann alle Klagen und Widersprüche erledigt und eine Unzahl von Verfahren, die immense Kosten verursachen, vom Tisch. Das wäre auch ein Beitrag zum Frieden in der Stadt.
3. Eine Teilrückzahlung würde dieselben Auswirkungen von Ungerechtigkeit in sich bergen. Hier wird populistisch nur der Schein von Gerechtigkeit propagiert. Gleichzeitig würde die geringe Rückzahlung keineswegs die betroffenen Bürger befriedigen. So bekäme theoretisch, z.B. die Grundstraße 3% zurück. Was jedoch Herr Hille nicht sehen will oder kann, ist dass die Grundstraße per 31.12.2009 verfristet ist und somit gar keinen neuen Bescheid erhalten kann. Dies betrifft jetzt alle Straßen, die im Dezember beschieden worden sind. Sie würden von der Lösung benachteiligt werden.
4. Es ist schlichtweg unwahr, dass es sich um eine rein politische Frage handelt.
Wir würden heute nicht vor einem solchen Dilemma stehen, wenn die Abschaffungssatzung vom 21.2.2008 juristisch korrekt gewesen wäre.
5. Will Herr Hille die Meinung vieler juristischer Experten nicht zur Kenntnis nehmen und den Empfehlungen des Sächsischen Innenministeriums folgen. Will Herr Hille die Antwort des Sächsischen Innenministers Herrn Ulbig vom 15.1.2010 nicht zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Kann oder darf er nicht?