Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

März 2009
Monatsarchiv - insgesamt 6 Einträge.

Antrag zum Entwurf der Gehölzschutzsatzung

27 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung, Kooperierende Bürgerinitiativen

  Bürgerinitiative  Neue  Gehölzschutzsatzung  (BINGS)

…Die  Bürgerinitiative  Neue  Gehölzschutzsatzung  (BINGS)  ging  2007  aus  dem  Verband Wohneigentum  Sachsen  e.V.  hervor.

BINGS  gründete  sich  2007.  weil die  vom Verband Wohneigentum  Sachsen  geforderte  grundlegende  Änderung  der GSchS  sowie  die  dafür  vom Oberbüryermeister  seit  2005 mehrf’ach  zugesicherte  Unterstützung  nicht  nachhaltig  war.

[…]

BINGS  vertritt Betroffene,  wie Wohneigentümer  mit zugeordnetem  Grundstück  und  jene,  die auch  in Verbänden,   Genossenschaften,  und  so  weiter  organisiert  sind.

 Wichtigster Antragspunkt:

Herausnahme  von Kleingärten  und  Hausgärten  der  Einfamilien-,  Einfamiliendoppel, Einfamilienreihen-  und  Zweifamilienhäuser  aus  dem  Gültigkeitsbereich  der Satzung  und Aufnahme  in den  §2(4) des  Entwurfs.

Alternative Forderungen:

 1 .1. Änderung  des  § 2 (2): die GSchS  gilt erst  für 150  cm Umfang in 1 Meter  Höhe  gemessen.

2. Regelungen  für die  im Wirkungsbereich  der GSchS  verbleibenden  Flurstücke:
2.1. Gültigkeit  der  GSchS  erst  über  1000  m2

2.2.  Wegfall  der Mehrfachnachpflanzpflicht;

2.3. Wegfall  der  Nachpflanzpflicht  im Bereich  des  Standortes  des  vormaligen  Gehölzes,  wenn  nur  unter  Duldung  der  Nachbarn  das  Sächs.  Nachbarschaftsgesetzes  in diesemBereich  bei einer  Neupflanzung  (Grenzabstand)  zukünftig  eingehalten  werden  kann;

2.4.  Ausnahmeregelungen  für Bäume,  die Belichtung  und  Besonnung  von Fenstern beeinträchtigen  und wenn  Bäume  oder  Wurzeln  Einrichtungen  und bauliche  Anlagen einschließlich Gehwege  und Zufahrten  beschädigen;

2.5.  Obstbäume  fallen  nicht  unter  die GSchS.  außer  auf  Streuobstwiesen;

2.  6.  Die Fällung  kranker,  absterbender  oder  die  Sicherheit  gefährdender  Bäume  ist genehmigt;

2.7.  Mitspracherecht  der  jeweiligen  Siedlervereine  zu  Fällanträgen  in  ihren Siedlungsgebieten  oder  Einrichtung  einer  Schiedsstelle  für strittige  Fälle;

2.8.  Sollte  ein  zur  Fällung  beantragter  Baum  für die  Stadt  unverzichtbar  sein,  d.h.  keine Fällerlaubnis  erteilt  werden,  übernimmt  die Stadt  die Haftungspflicht  für diesen  Baum, fiir seine  Standfläche  als  auch  alle  Folgekosten  (Pflege-  und  Erhaltungsmaßnahmen nach  § 3 des  Entwurfs  der  GSchS)  bis  einschließlich  seiner  Fällung.  Die Stadt  regelt  bis unmittelbar  nach  der  Fällung  wirtschaftliche  Ausgleichzahlungen  an  den Grundstückseigentümer.

2.9. Kosten  aus  angeordneten  Maßnahmen  lt. § 3  übernimmt  die anordnende  Behörde  ebenso  wie  eintretende  Folgeschäden  infolge  einer Nichtgenehmigung  einer  Fällung

210.  Zulässig  sind  Maßnahmen  zur  baulichen  Umgestaltung  von Wegen  und  Einfahrten sowie  Maßnahmen  zur Trockenlegung  von Bauwerken.

2.11.  Zulässig  sind  Maßnahmen  zur  Sanierung  von  Abwasserleitungen,  wie gesetzlich  ab 2015  von  den  Eigentümern  gefordert.

2.11.  Die Eigentümer  der  unter  1.2.  genannten  Grundstücke  legen  die  Bepflanzung  ihrer Gärten  selbst  fest.

2.12. Anlage  2  ,,Verbotene  Handlungen”  ist  entsprechend  dieser  Forderungen  (Pkt.  2.1.  bis 2.11.)  zu  ändern.

2.13. Die Beschränkung  bei  der  Einkürzung  von Ästen lt. Anlage  3 auf  8 cm Durchmesser ist aufzuheben,  um Schäden  an Gebäuden  sowie  Verkehrsflächen  und Nachbarschaftsbeziehungen  zu schützen.
Außerdem  ist Anlage  3 zu ergänzen:  ,,Die  Entfernung  nicht gartentypischer  Gehölze in den  unter  1.2.  genannten  Grundstücken  ist  genehmigt”

 Begründung:

Dresden  ist  in ca.  90.000  Flurstücke  gegliedert,  ca.  45.000  davon  unterliegen  der  derzeitig gültigen  GSchS.  Jedoch  stellen  diese  Flurstücke  nur  25  %  der  Stadtfläche.

Wie soll  Dresden den  Kahlschlag  erleiden  -  so  in den  Stadtrat  hineingetragen  -, wenn  75 % dieser  Fläche unberührt  bleibt.

[komplette Begründung im PDF-Dokument]

Antrag Seite 1 • Antrag Seite 2 • Antrag Seite 3

Kommentar schreiben


Brief der CDU-Fraktion

25 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Archiv

Antwortschreiben von Herrn Bandmann, CDU-Fraktion, vom 13.3.2009 (2 Seiten)

Kommentar schreiben


Informationen zur Baumschutzsatzung

08 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Baumschutzsatzung

Initiative Neue Baumschutzsatzung für Dresden

Informationen der Bürgerfraktion im Dresdner Stadtrat
mit Umfrage zur Baumschutz-Satzung

Unterschriftsliste der Bürgerfraktion [PDF]

Kommentar schreiben


Bürgerinitiative Soziales Sachsen

08 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Kooperierende Bürgerinitiativen

Groitzscher Wählervereinigung

BISS

Die Rückerstattung der Trinkwasserbeiträge ist ein Dauerbrenner im politischen Umfeld des ZBL und sorgt für Verzweiflung, Resignation und auch für Wutausbrüche betroffener Bürger, die Beitragsbescheide in Höhe von vielen Tausend Euro erhalten haben. Die unsägliche Herangehensweise des sächsischen Kommunalabgabegesetzes, die Beiträge nicht an  Verbrauchs- oder Bedarfszahlen des Trinkwassers, sondern ausschließlich an der Größe des Grundstückes festzumachen, hat für viel Ärger und sozialem Leid geführt.”

Hintergründe (weiterlesen auf biss-groitzsch.de)

Kommentar schreiben


Pressemeldung vom 2.März 2009

02 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv

Vereinigte Bürgerinitiativen zur rückwirkenden
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge(VBI)
Sächsische Zeitung
Lokalredaktion

Pressemitteilung
Sprecherrat der VBI- weitere Straßenausbaugebühren drohen!

Am 28.02.2008 wurden mit überwältigender Mehrheit von den Dresdner Stadträten die ungerechten
Straßenausbaugebühren abgeschafft. Zugleich votierten die gewählten Volksvertreter auch für einen
sofortigen Stopp jeglicher Bescheiderstellung. Diesem großen Erfolg war eine immer stärker
werdende Protestwelle Dresdner Bürger gegen Zwangsabgaben für öffentliche Straßen durch die
Dresdner Stadtverwaltung vorangegangen.

Die Freude wurde jedoch bald darauf durch das Regierungspräsidium(heute Landesdirektion) mit
seinem Veto gegen einen Beitragsverzicht getrübt.

Seit nunmehr einem Jahr versuchen die Mitglieder der VBI unter Führung des Sprecherrates eine
Klärung- bisher vergeblich- mit der Stadt im Sinne des Stadtratsbeschlusses und der Betroffenen
herbeizuführen. Stadtverwaltung, Landesdirektion und das sich selbst eingeschaltete
Innenministerium haben das bis heute verhindert. Weder ein von der VBI vorgeschlagenes
Investitionsprogramm noch Stichtags Regelungen wurden akzeptiert. Bei Gesprächen in der Sache
zwischen Stadt und Land, ist der VBI, zuletzt am 13. 02.2009, mitgeteilt worden, dass Mitarbeit und
Anwesenheit der VBI unerwünscht sind.

Leider müssen wir bei einem derartigen bürgerfeindlichen und arroganten Verhalten vom
Schlimmsten ausgehen, zumal auch von mehreren Politikern der VBI unverhohlen ins Gesicht gesagt
wurde, dass rechtlich Voraussetzungen so geschaffen werden, damit viele Bürger noch zu zahlen
haben. Hier steht eine Summe von mehreren Mio.EUR im Raum.

Die Brisanz und die verheerende Wirkung einer Zurückhaltung von Investitionen für den Mittelstand
ist uns bewusst, aber in Loyalität gegenüber unseren Mitgliedern müssen wir den Betroffenen
empfehlen, sämtliche Investitionen zurückzustellen und finanzielle Reserven(sofern vorhanden) nicht
anzutasten bzw. sich auf Zwangshypotheken mit dem Geruch der „kalten Enteignung” einzustellen,
da nach der Kommunalwahl mit der Beitreibung von Mio.EUR zu rechnen ist.

Für weitere Rückfragen steht der Sprecherrat der VBI gern zur Verfügung.

Kommentar schreiben


Immer noch keine Klärung

02 Mrz

Autor: admin - Kategorie: Medienspiegel

SZ vom 2.3. 2009

SZ vom 2.3.2009

Kommentar schreiben



top