Offener Brief an den Sächsischen Landtag
22 Jan
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Klaus Bongartz
01326 Dresden
Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Innenausschusses,
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
Sehr geehrte Abgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon mit geringer Erwartung habe ich an der Anhörung des Innenausschusses zum Thema Ortschaftsverfassung und Bürgerbeteiligungsgesetz teilgenommen. Das Bild, ein halbleerer Saal, das sich mir bot und die Wortbeiträge der Sachverständigen, außer denen der Bürgervertreter, hatten mich dann jedoch regelrecht entsetzt.
Nun sind Bürgervertreter der Bürgerinitiativen so einiges gewohnt und daher verständlicherweise angetan von dem Vorstoß der Fraktion der Grünen, mit diesen Gesetzen die Rechte der Bürger zu stärken, um damit auch unser tägliches Leben zu vereinfachen.
Was aber musste ich von den Herren Brüggen, Ewert, Groneberg, Gruber, Dr. Kühn und Sittel hören; warum es nicht geht, was es denn überhaupt soll, es ist schon alles geregelt, unsere Demokratie funktioniert bestens, Bürgerinitiativen gehen von einzeln Personen und Randgruppen aus und stören nur die Abläufe usw. Der Gipfel war dann noch die Behauptung, dass viele von der Politik enttäuschte Bürger sich nicht in Protesten ergehen, sei ein Zeichen der Zufriedenheit der Bürger mit den gewählten Personen, Gremien und Verwaltungen. Obwohl nur knapp die Hälfte der Abgeordneten des Landtages überhaupt ein Interesse am Thema zeigte, wurde zu allem Überfluss noch auf die Tribüne verwiesen, dass ja dort nur zwei Bürger sitzen, während die anderen wohl zufrieden seien und deshalb nicht erschienen seien.
Mein Eindruck war, dass es überhaupt nicht um die Sache ging, sondern darum, mit aller Macht und primär mit juristischem Geplänkel zu beweisen, dass diese Gesetze völlig überflüssig und überhaupt nicht erforderlich ist, da ohnehin schon alles Bestens sei. Im Gegensatz dazu hat Herr Dr. Herrmann kurz und prägnant die Gründe, auch aus sozialwissenschaftlicher Sicht, für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes belegt.
Der Bürgerverdruss am politischem System und deren Vertreter hat immens zugenommen. Die Nichtachtung der Rechte der Bürger durch die Mehrheit der Verwaltungen und auch der Verwaltungsgerichte hat unerträgliche Ausmaße in Sachsen angenommen. Wenn dann z.B. der “überwältigende” Wahlsieg vom OB Dresden mit einer Wahlbeteiligung von 33 % (d.h. nur 22,9 % der Dresdner haben ihn als Ihren OB bestimmt) einhergeht und über Gebühr gefeiert wird, scheint es von Seiten vieler gewählter Vertreter der Bürger keine nennenswerten Überlegungen zu diesem Thema zu geben. Die künftigen Wahlen werden es wieder zeigen.
Wer das Dilemma nicht sehen will oder sieht, sollte von seinem Elfenbeinturm wieder in die Niederungen des Alltages schreiten. Wir als Bürgerinitiative stehen mit vielen Initiativen aus Sachsen in Verbindung und erfahren stets das Gleiche -Arroganz und Ignoranz. Stets nach den “bürgerfreundlichen” Aussagen der Professoren Birk und Driehaus (siehe Protokoll eines Behördenmitarbeiters im Internet unter http://dezentrales-abwasser.de/Korruption/Lehrgangsprotokoll.htm).
Berechtigte Anliegen und Ansprüche der Bürger werden ständig ignoriert, ausgehebelt und verschleppt, sowie deren Rechte ständig verletzt und mit perfidem System ausgebremst. Dies kam bei den drei geladenen Bürgervertretern auch deutlich zum Ausdruck.
Was mich mit am meisten erstaunt hat, ist die Tatsache, dass keiner der genanntenHerren auch nur im Ansatz auf die Idee kam, dass Bürgerbeteiligung positive Aspekte hat. Das verwundert schon sehr. Eine gestärkte Bürgerschaft ist in der Lage, richtig einbezogen und behandelt, viel Positives und dies noch kostenneutral zu leisten. Sie würde unzählige Probleme zum Vorteil bewegen und oft Zeit sparen. Dazu müsste sie aber umfassend, laufend und wahrheitsgemäß informiert und einbezogen werden. Auch die Arbeit der Verwaltungen und der gewählten Bürgervertreter sollte dann transparenter sein. Ein Bürger nicht nur zum Wähler und zum Finanzier der Parlamente abgestempelt, sondern demokratisch einbezogen und entsprechend den Gesetzen behandelt, setzt sich auch für gesellschaftliche Belange ein, wie mancher Orts ersichtlich.
Vielleicht waren die Anforderungen an die Herren nicht richtig formuliert. Man hättevorgeben müssen; wie ist es gesetzlich möglich, die Rechte der Bürger in allen Belangen zu stärken? Dazu hätten aber Ziele und Gründe für ein solches Gesetz besser benannt werden müssen. Ein Gesetz welches nur mit kann und sollte arbeiten will, kann nichts bewirken. Es wird automatisch von den Kräften ausgehebelt, die bereits heute alle Macht mobilisieren, den Bürger unter vorgeschobenen Gründen immer mehr seiner Rechte zu berauben. Gleichzeitig sollten nicht nur der Bürger allgemein benannt werden, sondern in erster Linie auch die unmittelbar Betroffenen.
Ortsbeiräte, die nicht vom Wähler, sondern von den Parteien bestimmt werden, lassen viel engagierte Bürger außen vor. Parteimitgliedschaft wird, wie es schon einmal war, zum wichtigsten Kriterium in Entscheidungsprozessen. Gleichzeitig werden die Beiräte deshalb und durch andere Prämissen zum verlängerten Arm der Verwaltungen und der Parteien. Dies sollte gesetzlich ausgeschlossen werden.
Mit meinem Schreiben an Sie, möchte ich erreichen, dass Sie im Interesse von mehr Demokratie und dem Inhalt der Worte “Alle Macht geht vom Volke aus” mehr Verständnis und Initiativen zeigen. Bitte kleben Sie nicht an längst überholten Strukturen. In allen Lebensbereichen verlangen Sie vom Bürger mehr Eigeninitiative - in der Kommunalpolitik wollen Sie uns aber entmündigt lassen. In diesem Sinne begrüße ich die Entstehung von Gesetzen, die die Rechte der Bürger stärken.
Wenn meine Argumente nicht ausreichen sollten, schlage ich Ihnen vor, eine Bürgerkonferenz einzuberufen. Dort könnten sich dann die zahlreichen Bürgerinitiativen Sachsens zu ihren Erfahrungen mit den Ämtern und deren Vertreter äußern. Sie würden sich auch mit Vorschlägen einbringen und Ihnen Impulse geben. Dies würde Ihnen dann ein komplexes Bild der laufenden Praxis im Umgang mit dem Bürger aufzeigen und gleichzeitig Ihnen Ihre Arbeit, wesentlich konkreter und zielgerichteter, erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bongartz