Vereinigte Bürgerinitiativen Dresden
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Erklärung der Bürgerinitiative VBI

10 Okt

Autor: admin - Kategorie: Aktuelles

Investition statt Rückzahlung
Datum: 01.10.2008

Nach eingehender Beratung hat der Sprecherrat der VBI (Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge) folgende Erklärung beschlossen:

Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde am 28.2.2008 abgeschafft. Mit Punkt 3 wurde zusätzlich beschlossen, ab sofort keine Bescheide mehr zu versenden. Damit ist der politische Wille der Stadträte, vor allem der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der PDS, der Linken, der FDP und der Bürgerfraktion dokumentiert. Unmittelbar im Anschluss wurde vom Regierungspräsidium der Punkt 3 als nicht rechtskonform angegriffen. Dieser unbefriedigende Zustand hält bis zum heutigen Tag an.

FDP und Bürgerfraktion versuchen mit unterschiedlichen Anträgen dieses Problem zu lösen. Dieses begrüßen wir. Beide Anträge würden jedoch erneute Zahlungen für einzelne betroffene Bürger nach sich ziehen.

Ursache für das gesamte Problem sind Teile der Verwaltung der Landeshaupstadt Dresden. Es kann nicht sein, dass der Bürger, der heute nicht einmal mehr Akteneinsicht erhält, aber Gemeingut finanziert hat, die Zeche zahlen soll.
Statt jedoch diese jahrelangen Ungerechtigkeiten noch einmal aufzuwärmen, wollen wir lieber nach vorne schauen und eine gerechte, erarbeitete, eigene Lösung vorschlagen.

Neben den betroffenen Bürgern leidet insbesondere das mittelständische Handwerk mangels fehlender Investitionsmittel potentieller Auftraggeber unter den Ausbaubeiträgen.

Wir schlagen daher folgendes städtisches Investitionsprogramm nach dem Gleichheitsgrundsatz vor:

Die Landeshauptstadt Dresden eröffnet befristet jedem Eigentümer, der in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge leisten musste, die Möglichkeit, auf Antrag einen Betrag gleicher Höhe als Investitionszulage zu erhalten. Dazu bildet die Stadt Dresden einen Investitionsfonds.

Förderfähig sind sämtliche Investitionen ab einem Gesamtvolumen größer 1.000 EUR, die im direkten Zusammenhang mit einer Immobilie innerhalb des Stadtgebietes der LH Dresden stehen (z.B. für ökologische Investitionsmaßnahmen, Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Solaranlagen, Fenstererneuerung, Aussenanlagengestaltung u.s.w.).

Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, der Straßenausbaubeiträge ab einer Höhe von 200 EUR zahlen musste. Der Anspruch ist übertragbar (z.B. an Verwandte). Keinen Anspruch haben Eigentümer, die das betroffene Grundstück erworben, geschenkt oder ererbt haben.

Der Antrag auf Inanspruchnahme der Mittel ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe einer gesetzlichen Regelung bei der Landeshauptstadt Dresden zu stellen. Die bereitzustellenden Mittel können in gleichen Margen über 3 Jahre gestreckt werden. Spätestens 5 Jahre nach Bekanntgabe müssen die Investitionen abgeschlossen und die Rechnungen eingereicht sein. Die Auszahlung erfolgt direkt nach der Prüfung der eingereichten Rechnungen - spätestens jedoch 3 Monate nach Rechnungsvorlage.

Dieses Programm, das auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert, stellt nach unserem Ermessen eine allseits gerechte Lösung dar. Die Bürger werden angemessen und gerecht behandelt und die Vorteile für die Stadt liegen auf der Hand: Investitionsschub für das städtische Handwerk, zufriedene Bürger und ein Mehr an Steuereinnahmen als Ausgleich für die Stadt.

Ansprechpartner:

VBI
Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Mitglied im Sprecherrat
Gert-Rüdiger Lechner
Kohlenstr. 63
Dresden

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