Oktober 2008
Monatsarchiv - insgesamt 4 Einträge.
10
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Investition statt Rückzahlung
Datum: 01.10.2008
Nach eingehender Beratung hat der Sprecherrat der VBI (Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge) folgende Erklärung beschlossen:
Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde am 28.2.2008 abgeschafft. Mit Punkt 3 wurde zusätzlich beschlossen, ab sofort keine Bescheide mehr zu versenden. Damit ist der politische Wille der Stadträte, vor allem der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, der PDS, der Linken, der FDP und der Bürgerfraktion dokumentiert. Unmittelbar im Anschluss wurde vom Regierungspräsidium der Punkt 3 als nicht rechtskonform angegriffen. Dieser unbefriedigende Zustand hält bis zum heutigen Tag an.
FDP und Bürgerfraktion versuchen mit unterschiedlichen Anträgen dieses Problem zu lösen. Dieses begrüßen wir. Beide Anträge würden jedoch erneute Zahlungen für einzelne betroffene Bürger nach sich ziehen.
Ursache für das gesamte Problem sind Teile der Verwaltung der Landeshaupstadt Dresden. Es kann nicht sein, dass der Bürger, der heute nicht einmal mehr Akteneinsicht erhält, aber Gemeingut finanziert hat, die Zeche zahlen soll.
Statt jedoch diese jahrelangen Ungerechtigkeiten noch einmal aufzuwärmen, wollen wir lieber nach vorne schauen und eine gerechte, erarbeitete, eigene Lösung vorschlagen.
Neben den betroffenen Bürgern leidet insbesondere das mittelständische Handwerk mangels fehlender Investitionsmittel potentieller Auftraggeber unter den Ausbaubeiträgen.
Wir schlagen daher folgendes städtisches Investitionsprogramm nach dem Gleichheitsgrundsatz vor:
Die Landeshauptstadt Dresden eröffnet befristet jedem Eigentümer, der in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge leisten musste, die Möglichkeit, auf Antrag einen Betrag gleicher Höhe als Investitionszulage zu erhalten. Dazu bildet die Stadt Dresden einen Investitionsfonds.
Förderfähig sind sämtliche Investitionen ab einem Gesamtvolumen größer 1.000 EUR, die im direkten Zusammenhang mit einer Immobilie innerhalb des Stadtgebietes der LH Dresden stehen (z.B. für ökologische Investitionsmaßnahmen, Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Solaranlagen, Fenstererneuerung, Aussenanlagengestaltung u.s.w.).
Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, der Straßenausbaubeiträge ab einer Höhe von 200 EUR zahlen musste. Der Anspruch ist übertragbar (z.B. an Verwandte). Keinen Anspruch haben Eigentümer, die das betroffene Grundstück erworben, geschenkt oder ererbt haben.
Der Antrag auf Inanspruchnahme der Mittel ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe einer gesetzlichen Regelung bei der Landeshauptstadt Dresden zu stellen. Die bereitzustellenden Mittel können in gleichen Margen über 3 Jahre gestreckt werden. Spätestens 5 Jahre nach Bekanntgabe müssen die Investitionen abgeschlossen und die Rechnungen eingereicht sein. Die Auszahlung erfolgt direkt nach der Prüfung der eingereichten Rechnungen - spätestens jedoch 3 Monate nach Rechnungsvorlage.
Dieses Programm, das auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert, stellt nach unserem Ermessen eine allseits gerechte Lösung dar. Die Bürger werden angemessen und gerecht behandelt und die Vorteile für die Stadt liegen auf der Hand: Investitionsschub für das städtische Handwerk, zufriedene Bürger und ein Mehr an Steuereinnahmen als Ausgleich für die Stadt.
Ansprechpartner:
VBI
Vereinigte Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Mitglied im Sprecherrat
Gert-Rüdiger Lechner
Kohlenstr. 63
Dresden
Kommentar schreiben
08
Okt
Autor: admin - Kategorie: Aktivitäten, Archiv
Den Vereinigten Bürgerinitiativen zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (VBI), Dresden schließen sich aus verschiedenen Regionen Sachsens aktive Bürgerinitiativen im Kampf gegen ungerechtfertigte Kommunalabgaben, den unsozialen Straßenausbaubeiträgen und gegen Behördenwillkür an.
Am 13.09.2008 fand ein Treffen der VBI, Dresden mit der Bürgerinitiative aus Taucha (BIT) bei Leipzig zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge statt.
Die VBI Dresden und die Tauchaer BIT vereinigten sich. Sie werden geschlossen zur rückwirkenden Abschaffung der Sraßenausbaubeitragssatzungen und nach einer gemeinsamen Strategie für die Rückzahlung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge kämpfen.
Mit weiteren Bürgerinitiativen aus dem Freistaat Sachsen bestehen bereits enge Arbeitskontakte gegen unsoziale Kommunalabgaben und Behördenwillkür.
Gert-R. Lechner
Sprecher der VBI
Kommentar schreiben
05
Okt
Autor: admin - Kategorie: Archiv
Dresden/26.09.2008) Nachdem der Stadtrat die Straßenausbaubeitragssatzung im Februar dieses Jahres rechtskräftig abgeschafft hatte, wurde von der Landesdirektion (ehemals Regierungspräsidium) ein Begleitbeschluss zur Abschaffungssatzung beanstandet, wonach die Stadtverwaltung auch für diejenigen Baumaßnahmen keine Beitragsbescheide mehr erlassen darf, für die zum Zeitpunkt der Abschaffung möglicherweise bereits eine sachliche Beitragspflicht entstanden war. Dieser Begleitbeschluss entsprach dem kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich der Stadtrat seinerzeit einigen wollte und spiegelte im Übrigen auch die seinerzeit vom Straßen- und Tiefbauamt gegenüber dem Stadtrat vertretene Rechtsauffassung wieder.
Zu der in der Dresdner Tagespresse aktuell laufenden Diskussion erklärt FDP-Fraktionschef Jan Mücke:
„Ziel unseres Antrages ist es, dass in Dresden nach Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung nie wieder Beitragsbescheide verschickt werden. Um dies zu erreichen, ist eine rückwirkende Stichtagsregelung zwingend erforderlich. Diese Rechtsauffassung wurde im Übrigen auch vom Sprecher des Regierungspräsidiums am 29. Mai 2008 gegenüber der Dresdner Tagespresse genau so bestätigt. Der von der Bürgerfraktion jetzt eingebrachte Vorschlag anteiliger Rückzahlungen ist ein völlig anderes Thema und hat mit der Zielstellung unseres Antrages nichts zu tun.
Die vorgebrachten Einwände gegen unseren Antrag sind grober Unfug, in sich nicht schlüssig und gehen am Thema unseres Antrages vorbei. Es ist zwar legitim zu fordern, es möge eine anteilige Rückzahlung von Beiträgen geben, nur löst dies das Problem der Rechtsunsicherheit all derjenigen nicht, für die bereits eine sachliche Beitragspflicht, aber noch keine persönliche Beitragspflicht entstanden ist. Dann muss die Bürgerfraktion den Bürgerinitiativen von Geystraße, Krügerstraße und all den anderen betroffenen Straßenzügen auch erklären, warum diese schon bald Post von der Stadt bekommen werden.
Völlig abwegig ist zudem das Gegenargument, „Die Stadt hat keine Möglichkeit, auf ihr zustehendes Geld freiwillig zu verzichten”. Wenn die Stadt, so wie von der FDP gefordert, in der Abschaffungssatzung einen rückwirkenden Stichtag festlegt, steht ihr das Geld ja nicht mehr zu. Dies ist im Übrigen das Prinzip jeder rückwirkenden Stichtagsregelung, auch bei einer rückwirkenden anteiligen Auszahlung erhobener Beiträge.“
Scharf weißt Mücke in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf zurück, der von seiner Fraktion vorgeschlagen Stichtag sei willkürlich gewählt: „Bis zum Urteil des OVG vom 31. Januar 2007 waren Kommunen im Freistaat Sachsen gezwungen, Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen und auf deren Grundlage entsprechende Beiträge zu erheben. Damit rückte selbst das OVG von seiner bisherigen Rechtsauffassung ab (Urteil vom 23.3.2004 - 5 B 6/03, LKV 2005, 24 = SächsVBl. 2005, 112). Mit dem Urteil des OVG vom Januar 2007 war in Sachsen eine neue Zeitrechnung angebrochen!”
Thomas Felsner
Fraktionsgeschäftsführer
Landeshauptstadt Dresden
FDP-Fraktion im Stadtrat
Kommentar schreiben
02
Okt
Autor: admin - Kategorie: Medienspiegel
Bürger fordern Geld für Straßenbau zurück
Neuer Vorschlag der vereinigten Bürgerinitiativen: Geld für Investitionen anstatt Rückzahlung.
Kompletter Artikel
Kommentar schreiben
